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Übergangsgeld nach Teilzeit

von T.R.16.01.2011 | 13:09
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Hi! Habe mal eine Frage: Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten und habe deswegen nur halbtags gearbeitet. Jetzt bekomme ich Übergangsgeld und als Berechnungsgrundlage wurde mein letzter Bruttolohn genommen, dh von dem halbtagslohn. Dadurch bekomme ich weniger als mein Hartz4 war. Nun meine Frage: Muss nicht eigentlich der volle Tariflohn gezahlt werden und zwar demnach, was ich verdint hätte, wenn ich die Arbeit noch hätte Vollzeit ausüben können? also quasi meinen Halbtagslohn aufstocken zu einem Vollzeitlohn? Ich hoffe, ich hab's verständlich geschrieben :-) Danke schonmal für eure Antworten. lg

3 Antworten

Nixam 17.01.2011 | 07:24
Hallo T.R.! Ich habe mal in meinen Arbeitsanweisungen herumgewühlt und zu dem Halbtagstarifentgelt etwas gefunden. Ich kopiere Ihnen einen Teil der Arbeitsanweisung in diesen Link: Zitat: Des Weiteren ist für die Ermittlung des tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelts nicht von Bedeutung, in welchem zeitlichen Umfang (Teilzeit- oder Ganztagstätigkeit) die zuletzt ausgeübte Tätigkeit verrichtet wurde. Das Übergangsgeld ist aus dem - vollen - Tariflohn auch dann zu berechnen und ungekürzt auszuzahlen, wenn Versicherte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Teilzeitform erhalten und im 3-Jahreszeitraum nach § 48 Satz 1 Nr. 3 SGB 9 kein oder nur ein geringes Arbeitsentgelt aus einer Teilzeitbeschäftigung oder Teilarbeitslosengeld bezogen haben [ (neues Fenster)](ISRV:AF:SGB 9 § 48 SGB 9 AFNR Die bei Ihnen vorgenommene Übergangsgeldberechnung ist somit falsch, weil die Vergleichsberechnung mit dem Vollzeittarifentgelt Ihrer letzten Tätigkeit fehlt. Legen Sie bitte gegen den Übergangsgeldbescheid Widerspruch ein. Drucken Sie am Besten diesen Beitrag aus und legen Sie diesen Ihrem Widerspruch bei. Die Übergangsgeldberechnung bei Teilzeitbeschäftigten ist durch eine Vergleichsberechnung aus dem zuletzt erzielten Teilzeitarbeitsentgelt in Vergleich mit dem Vollzeittarifentgelt der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vorzunehmen. Viele Grüsse Nix
T.R.am 17.01.2011 | 16:44
vielen lieben dank! dieses schreiben, wie von dir rein kopiert, hatte ich auch entdeckt aber wußte nicht so genau, ob ich es richtig gedeutet habe. dann versteh ich das ganze ja richtig :-) hab schon alles ausgedruckt und schreib gleich nen ewig langen widerspruch! danke nochmals :-) gruß
Icham 12.02.2011 | 21:28
Hallo... es ist doch wohl zu beachten, das es sich bei der Antwort um Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt. Sollte sich die Frage auf eine medizinische Reha beziehen, würde es doch anders aussehen , oder ???
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