Hallo Übergangsgeld und 450 Euro Job,
soweit die Einkünfte aus der Nebentätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro/Monat) nicht übersteigen, ist grundsätzlich auch mit keiner Einkommensanrechnung auf das Übergangsgeld zu rechnen. Dennoch sollten Sie die Nebenbeschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dies können Sie prinzipiell „formlos“ erledigen - einen besonderen Vordruck müssen Sie also nicht verwenden.