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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Hartz IV

von Kazimiera09.07.2013 | 14:09
2825 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe leider Hartz IV. Nun habe ich eine Reha bewilligt bekommen und erhielt den Vordruck G510. Mit den Erläuterungen komme ich leider nicht ganz zurecht, daher meine Frage: Muss ich bei ALGII-Bezug G510 ausfüllen/Übergangsgeld beantragen? Oder gilt das nur für Arbeitnehmer und ALGI-Bezieher? Vielen Dank!

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Useram 09.07.2013 | 14:34
Grundsätzlich wird bei AlgII genauso ÜG geprüft wie bei anderen Leistungen. Jedoch wird ÜG nur in der Höhe des AlgII gezahlt. D.h. sollten Sie Anspruch auf ÜG haben, zahlt das Jobcenter das AlgII weiter und verrechnet das dann mit der Rentenversicherung. Sofern sie keinen Anspruch auf ÜG haben (da der Anspruch auf ÜG bei AlgII trotzdem noch an versch. Voraussetzungen koppelt ist), zahlt das Jobcenter das AlgII weiter, kann aber NICHTS mit der DRV verrechnen. also für sie selbst ist es eigentlich "ghupft wie gsprunga" ;-)
Neurentneram 09.07.2013 | 16:49
Hallo, ich habe während meiner Alg II- Zeit auch Rehas gehabt und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das JC das Alg II weiterzahlt. Das JC muss nur mit dem beiliegenden Formular informiert werden, dass Sie zur Reha fahren. Ich musste in der Einrichtung nie etwas zuzahlen o.ä. Wer keinen AG hat, brauch dieses Formular auch nicht ausfüllen. In Standardpaket bekommt jeder alle Formulare, auch die, die er nicht braucht. Fahrt (DB) und Gepäcktransport wird ebenfalls von der DRV bezahlt. Außer den Nachmittäglichem Kaffee, dem Bier am Abend oder Postkarten usw. fallen keine Kosten an!! Also Reha genießen und eine Verlängerung n i c h t ablehnen!!! Viel Erfolg!
Kazimieraam 09.07.2013 | 16:16
Dankeschön! Die Antwort hat mir schon sehr geholfen! :) Was ist denn mit Teil B von G510? Ich habe ja keinen Arbeitgeber, der dies ausfüllen könnte?!
Kazimieraam 10.07.2013 | 07:46
Muss ich Teil C ausfüllen von der Krankenkasse lassen? Ich bin derzeit nicht krank geschrieben...
Useram 10.07.2013 | 09:40
Auch hier wieder: nicht zwingend. Die KK bescheinigt der DRV eigentlich nur, dass sie derzeit als AlgII-Bezieher versichert sind. Also eig. können Sie es sich sparen.
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