Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe leider Hartz IV. Nun habe ich eine Reha bewilligt bekommen und erhielt den Vordruck G510. Mit den Erläuterungen komme ich leider nicht ganz zurecht, daher meine Frage: Muss ich bei ALGII-Bezug G510 ausfüllen/Übergangsgeld beantragen? Oder gilt das nur für Arbeitnehmer und ALGI-Bezieher? Vielen Dank!