Eine, von der Reha-Einrichtung bewilligte und am therapiefreien Wochenende erfolgte Wochenendheimfahrt, steht dem Anspruch auf Übergangsgeld nicht entgegen. Mit Eingang des Reha-Entlassungsberichtes wird somit das Übergangsgeld für die restliche Dauer der Maßnahme zur Überweisung angewiesen.