Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Matthias,
die Teilnahme an einer Abklärung der beruflichen Eignung (Berufsfindung) oder einer Arbeitserprobung wird dem Verwaltungsverfahren zugeordnet. Ein Anspruch auf Übergangsgeld - wie bei allgemeinen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - besteht für den Zeitraum, in dem die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt wird und wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt erzielt wird.
Sie sollten sich daher an Ihren Rentenversicherungsträger wenden - der die Leistung bewilligt hat - und Übergangsgeld für den entsprechenden Zeitraum beantragen. Wird Übergangsgeld gewährt, werden auch Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt.
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