Hallo Frank K.,
grundsätzlich ist bei den Beziehern von Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, welches vor dem Arbeitsausfall (Kurzarbeit) verdient wurde.
Genaueres erfahren Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße