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Übergangsgeld ist eine ergänzende Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ,das nur in Verbindung mit einer Hauptleistung gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass erst mit Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Übergangsgeldes erfüllt sind,eine Zahlung erfolgen kann.In der Zeit bis zum Beginn der Maßnahme ist eine Gewährung nicht möglich.