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Experten-Antwort

übernahme der Umzugskosten durch RV zur Vermeidung von 2 Jahren Internat bei berufl. Reha möglich?

von Tino30.01.2011 | 10:33
4832 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Meine Frau und ich haben nun seit 3 Wochen eine berufliche Reha angefangen. Es ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in einem Berufsförderungswerk. Beide Maßnahmen laufen 2 Jahre und sind mit der Rentenversicherung als Kostenträger mit Internatsunterbringung und Vollverpflegung bewilligt worden. Nun haben wir uns entschlossen dorthin umzuziehen da uns die wöchentliche Fahrerei zu teuer wird. Es werden zwar 2 Heimfahrten bezahlt, aber mein unterhaltspflichtiges Kind hat sein Umgangsrecht an regelmäßigen Terminen die mit den unregelmäßigen Internatsschließzeiten nicht vereinbar sind. Dazu kommt das uns durch das Fahren zur eigenen Wohnung zusätzliche Sprit-Kosten von monatlich 180€ entstehen nur um Wäsche zu waschen und jede Woche den Briefkasten zu leeren. Nun sind wir naürlich auf jedes Geld angewiesen da die Ausgaben vom Übergangsgeld absolut nicht gedeckt werden können. Hartz 4 geht nicht da die das nicht interessiert und wir 3€ über dem Bedarf liegen. Daher gibts da keine Umzugskosten erstattet, man meint dort das wir weiter im Internat bleiben können. Wie ist das mit der Rentenversicherung? Wenn wir hierher ziehen würden wir weder Internat noch Vollverpflegung nocht Familienheimfahrt benötigen weil es nur noch 2km sind. Somit würde der RV eine Kostenersparnis von sicherlich mehreren Hundert Euro monatlich winken. Gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Umzugskosten? Dazu kommt das der Umzug eh durch eine Firma erfolgen müsste, da wir beide körperlich und gesundheitlich nicht dazu in der lage wären, daher ja nter anderem die Reha. An wen muss man sich dann wenden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tino,

die Kostenübernahme für Umzugskosten ist im Zusammenhang mit einer leistungsgerechten Wiedereingliederung = Arbeitsaufnahme möglich. Während einer Umschulung ist dies gesetzlich nicht vorgesehen. Bitte setzen Sie sich in Ihrem Einzelfall mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen prüfen, ob hier ggf. im Ausnahmefall eine auswärtige Unterbringung (Wohnung am Ausbildungsort) statt der bewilligten Internatnatsunterbringung möglich ist.

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6 Antworten

Nixam 30.01.2011 | 20:07
In der zitierten Arbeitsanweisung ist von "Beschäftigung" die Rede. Ob das auch für eine Umschulung gilt, muss wohl der Einzelfall klären. Im Bereich Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung ist vieles eine "Ermessensentscheidung". Ich wünsche Tino, dass es klappt. Nix
Besham 30.01.2011 | 17:40
Umzugskosten können übernommen werden. Es handelt sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung der RV. Wenn dadurch Kosten eingespart werden können UND der Erfolg der Leistung nicht gefährdet ist dann bestehen zumindest hohe Chancen für enie Bewilligung. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?hl…
Nixam 30.01.2011 | 12:01
Hallo Tino! Umzugskosten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Deshalb ist eine Kostenübernahme von Umzugskosten nicht möglich. Dem RV-Träger ist es egal, wo Sie wohnen. Sie haben eh nur Anspruch auf 2 Familienheimfahrten im Monat, und die sind eh Kilometermässig begrenzt. Deshalb ist es dem RV-Träger egal, wo Sie wohnen. Sie können ja internatsmässig untergebracht werden. Und das ist gut so. Viele Grüsse Nix
Britta.fam 31.01.2011 | 12:19
Also ich habe auch mal eine Umschulung gemacht im BfW. War allerdings alleinstehend und hatte einen minderjährigen Sohn. Ich bekam auch die Umzugskosten erstatten auch alle Unkosten. Ich hatte als Kostenträger die BG . Nun wenn ihr einen Unterhaltspflichtgen Sohn oder Tochter habt dann würde ich das schon als Grund sehen das man die Kosten übernimmt.Denn es sind ja unzumutbare Zustände im BfW was für Kinder nicht geeignet ist Bei mir war es auch eine Einzelfallentscheidung. Ich konnte ja meinen Sohn nicht erst wo ich im BfW war in diese Schule tun und zwei Jahre später wieder herausreißen. Also ich will damit sagen das es so was schon gibt.
Tinoam 02.02.2011 | 20:23
also ich habe mal den Bearbeiter angeschrieben. Mal sehen was kommt. Es macht ja auch keinen Sinn im Internat zu wohnen wenn man in der lage und gewillt ist in den selben Ort des BfW zu ziehen. Es ist also nicht nur ostengünstiger sondern auch physisch und psychisch förderlich wenn man sich den stress mit dem ständigen rumreisen wie ein Nomade nicht antun muss. Ich verbringe ja sonst die nächsten 2 Jahre jedes Wochenende mit fahren, Wäsche waschen, einkaufen usw. Das kann ja nicht im sinn der Erholung eines Wochenendes liegen. Abgesehen davon empfindet man dann ja auch den Montag in der Schule wie Erholung vom Wochenende. Na mal sehen. Und unabhängig davon ist diese Umschulung aus meiner sicht nichts anderes als Arbeit. Es gibt einen Kostenträger als Chef der bezahlt und ich stelle sozusagen meine Lernbereitschaft als Arbeitskraft zu verfügung. Nur das diese Arbeit um einiges weitreichendere folgen hat als ein normaler Arbeitsplatz da es ja mit der arbeit die nächsten 30 Jahre nach der Umschulung funktionieren soll. Umsomehr ist hier eine deartige Hilfe sinnvoll da es dadurch erhebliche Erleichterungen gibt und man einfach mehr Zeit zum lernen hat wenn man am Ort wohnt. Im Auto ist es einfach zu teuer und man hat da wenig Zeit für Bücher. Aber das ist alles Ansichtssache und liegt im ermessen der Bearbeiter.
Tinoam 05.03.2011 | 18:17
Es hat geklappt. Aus "wirtschaftlichen" Gründen. 1 Umzug gegen 2 Jahre Wohnheim mit Vollverpflegung und Fahrgeld. Es war eine Einzelfallentscheidung.
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