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Experten-Antwort

Überprüfung Anspruch Halbwaisenrente

von SilkeM.09.05.2016 | 18:07
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Hallo Forum, meine Tochter ist 23Jahre alt, studiert, bezieht seit Oktober 2015 Halbwaisenrente, die zum ersten Mal im August 2015 beantragt wurde. Im März musste sie alle Papiere nochmal ausfüllen lassen, was ich noch einigermaßen nachvollziehen konnte, da ein neues Semester begonnen hatte. Heute hat sie nun wieder alle Papiere bekommen mit dem Hinweis, dass die RV verpflichtet ist, von Zeit zu Zeit nachzuprüfen, ob der Anspruch auf die Halbwaisenrente noch bestehen würde. Nach zwei Monaten? Wie oft wird das geprüft?Das Semester ist noch nicht beendet, das nächste beginnt erst im September. Liebe Grüße

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

KSCam 09.05.2016 | 19:28
Eigentlich kaum glaublich, dass zum wiederholten Mal "alle Papiere" ausgefüllt werden müssen, wenn die Rente bereits bewilligt ist. Was genau wollen die denn? Doch nicht "alles" sondern höchstens ne aktuelle Immatrikulationsbescheinigung....... PS: Ihre studierende Tochter ist doch hoffentlich "Frau genug" beim Absender des Schreibens der "alle Papiere" fordert nachzufragen um was es denn geht. Ein Telefonat morgen früh und der Käse ist gegessen. Da muss doch die besorgte Mami nicht im Forum posten??????
Lisam 10.05.2016 | 00:00
"Alle Papiere" ist so relativ. Es muss jedes Semester leider nachgeprüft werden und somit die übersandten Vordrucke teilweise selbst, teilweise von der Schule/Uni ausgefüllt und bestätigt werden. Der Rentenantrag z.B. muss ja nicht neu ausgefüllt werden. Das Problem bei den Waisen ist einfach, dass Sie eben nur einen Anspruch haben (nach dem 18.Lebensjahr) wenn Sie sich in Ausbildung befinden. Und es gibt leider auch genug Waisen die Ihre Ausbildung schmeißen, dies aber dem RV-Träger nicht mitteilen, was zu hohen Überzahlungen führen kann. Es soll auch Waisen geben, die Ihre Studienbescheinigungen fälschen. Ich will Ihrer Tochter nichts unterstellen, Ihnen nur erklären wieso weshalb warum dies leider so gemacht werden muss. Warum jetzt bereits ein erneutes Nachprüfungsschreiben gekommen ist, kann Ihnen hier leider auch keiner sagen. Anrufen und nachfragen, ob das bereits für das kommende Wintersemester sein soll. Und dann natürlich gleich sagen, dass die Bescheinigung vermutlich erst frühestens Ende des jetzigen Semesters erbracht werden kann. Bzw. bei der Uni nachfragen, ab wann diese Bescheinigung möglich ist. Wenn Ihre Tochter solch Nachprüfungschreiben bekommt, immer bei dem RV-Träger melden, wenn die Erledigung nicht zeitnah erfolgen kann, da die Rente sonst eingestellt werden kann. MfG Lis @KSC: Manchmal kann es ganz praktisch sein wenn Mami den Waisen noch unter die Arme greift oder auf die Füße tritt ;-)
SilkeM.am 10.05.2016 | 19:51
@Lis Vielen Dank für die nette Antwort. Seit dem Tod meines Mannes haben wir unzählige Formulare ausgefüllt, Schriftwechsel mit Ämtern, Versicherungen, Geldinstituten geführt, die auch nach neun Monaten nicht beendet sind, weil vielen immer etwas Neues einfällt und wir, meine Tochter und ich als Erbengemeinschaft einfach müde sind. Natürlich muss jetzt nicht der ganze Antrag nochmal ausgefüllt werden, sorry, aber es ist mehr als eine Immatrikulationsbescheinigung hinzuschicken, sondern wieder mit Aufwand verbunden und das nun zum dritten Mal mit den gleiche Auskünften. Ich verstehe auch die Gründe, aber gestern war es einfach eine genervte Reaktion, ob das normal ist. Deshalb nochmals vielen Dank.
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