Hallo Susan,
bei der Überprüfung der vollen EM-Rente ist gesetzlich kein fester Rhythmus vorgegeben. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Ein Überprüfungsschreiben enthält Fragen zu ihrem Krankheitsbild, zu evtl. ausgeübten Tätigkeiten u.s.w. Ergeben sich hieraus keine Erkenntnisse, die eine med. Untersuchung notwendig machen (z.B. wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat), wird ggf. nur ein neuer Überprüfungstermin vermerkt. Sollten sich aus Ihrem Antwortschreiben z. B. eine erhebliche Besserung Ihres Gesundheitszustandes ergeben, kann auch eine erneute ärztliche Untersuchung veranlasst werden.