Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 31/96 entschieden, dass es sich bei der Weitergewährung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht um eine bloße Verlängerung der bisherigen Rente, sondern um die Bewilligung einer neuen Rente handelt. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung muss in Weitergewährungsfällen die Folgerente nach dem bei Beginn dieser Rente geltenden Recht neu berechnet werden. Sie sollten einen entsprechenden Überprüfungsantrag stellen.