Hallo maze,
vor Vollendung des 45. Lebensjahres erfolgt die Nachprüfung bei der KBS routinemäßig alle 2, ab Vollendung des 45. Lebensjahres bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres alle 3 Jahre. Danach nicht mehr. Ob dieses Verfahren bei allen Rententrägern so gilt, ist mir allerdings nicht bekannt.