Hallo Konrad R.,
W*lfgang und ghjf haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben.
Ein Verdienst in dieser Größenordnung würde im Regelfall zu einer Prüfung führen. Die könnte zuerst mal so aussehen, dass die Arbeitsstunden ermittelt werden, in denen das Entgelt erzielt wird - sind das weniger als 3 Stunden täglich, ist ein noch so großer Verdienst kein Problem für den Anspruch an sich ("EM-Rentenstatus"), sondern es kommt zu der beschriebenen Prüfung von Teilrenten.
Bei einer Tätigkeit von mehr als 3 Stunden kann die sozialmedizinische Prüfung entweder zu dem Ergebnis kommen, dass eine gesundheitliche Besserung eingetreten ist und damit Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt - oder aber auch, dass die Erwerbsminderung weiterhin unverändert vorliegt und "auf Kosten der Restgesundheit" gearbeitet wird. Sie sehen - eine eindeutige Antwort ist nicht möglich, es kommt ganz auf den Einzelfall an