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Experten-Antwort

Überschreitung Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente

von Konrad R.05.04.2016 | 19:56
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3 Antworten

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Man stelle sich folgenden Fall vor: - Unbefristete, volle EM-Rente - Monatliche Hinzuverdienstgrenze liegt bei 450 Euro, die zweimal jährlich 900 Euro betragen darf Folgende Sitution: Der Versicherte überschreitet regelmäßig die doppelte Hinzuverdienstgrenze und erziehlt einen Verdienst aus Berufstätigkeit z.B. monatlich in Höhe von 1000 Euro brutto. Wird in diesem Fall regelmäßig das Einkommen mit der Rente gegengerechnet? Kann dieses Verhalte zur Folge haben, dass der EM-Rentenstatus aufgehoben wird und es zu einer Neubegutachtung kommt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konrad R.,

W*lfgang und ghjf haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben.

Ein Verdienst in dieser Größenordnung würde im Regelfall zu einer Prüfung führen. Die könnte zuerst mal so aussehen, dass die Arbeitsstunden ermittelt werden, in denen das Entgelt erzielt wird - sind das weniger als 3 Stunden täglich, ist ein noch so großer Verdienst kein Problem für den Anspruch an sich ("EM-Rentenstatus"), sondern es kommt zu der beschriebenen Prüfung von Teilrenten.

Bei einer Tätigkeit von mehr als 3 Stunden kann die sozialmedizinische Prüfung entweder zu dem Ergebnis kommen, dass eine gesundheitliche Besserung eingetreten ist und damit Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt - oder aber auch, dass die Erwerbsminderung weiterhin unverändert vorliegt und "auf Kosten der Restgesundheit" gearbeitet wird. Sie sehen - eine eindeutige Antwort ist nicht möglich, es kommt ganz auf den Einzelfall an

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2 Antworten

ghjfam 05.04.2016 | 20:12
''Gegebgerechnet'' wird da gar nichts. Wenn die Hinzuverdienst Grenze der vollen EM-RENTE nicht einhält, rutscht man in die entsprechende Teilrente ab, abhängig von dem individuellen Hinzuverdienstgrenzen der Teilrenten. Wenn man beispielsweise bei einer vollen EM-Rente monatlich auf Dauer 455,- Eur erhält, werden von der Rente nicht 5 Eur abgezogen, sonder gleich 25% (= 3/4- Rente). Darüberhinaus wird auch geprüft, ob überhaupt der Grundanspruch auf die volle EM-RENTE, unabhängig vom Hinzuverdienst, noch besteht. Es kann dabei durchaus zu einer neuen Begutachtung kommen (= medizinische Sachverhalte sind aber immer Einzelfallentscheidungen). Das ganze nennt man Prüfung einer ''Entziehung''. Bevor eine Entziehung per Bescheid durchgeführt wird, bekommt der Leistungsbezieher die Möglichkeit sich zu einer Entziehung vorab zu äußern.
W*lfgangam 05.04.2016 | 20:08
Hallo Konrad R. ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze kann noch zu einer Teil-EMRT führen. Infos enthält dieses Merkblatt (zudem sind die Hinzuverdienstgrenzen im EMRT-Bescheid aufgeführt - müssten ggf. aktualisiert nachgefragt werden, wenn es kein aktueller Erst-Bescheid ist): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Eine 1:1-Kürzung der Rente findet nicht statt, sobald der Grenze-Betrag auch nur um 1 Cent überschritten wird, ist die Rente auf die noch zulässige Teil-Rente zu reduzieren. > Kann dieses Verhalte zur Folge haben, dass der EM-Rentenstatus aufgehoben wird und es zu einer Neubegutachtung kommt? Kann sein, muss nicht sein. Ältere Beiträge hier befassen sich bald tgl. mit diesem Thema. Nehmen Sie vielleicht hier den Lesefaden auf und arbeiten sich den Links folgend in die Vergangenheit: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… UND ...jegliche Beschäftigung/Tätigkeit ist der DRV mitzuteilen, unabhängig vom (zulässigen) Hinzuverdienst. Gruß w.
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