Hallo Hansen1301,
die Übertragung von Ansprüchen aus einer kapitalgedeckten Altersversorgung auf die gesetzliche Rentenversicherung ist rechtlich nicht möglich.
Ggfs. ist eine freiwillige Beitragseinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung möglich. Dies können Sie direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.