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Experten-Antwort

Überzahlung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

von Doris H.08.09.2016 | 10:48
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5 Antworten

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Ich habe heute einen neuen Rentenbescheid erhalten. Darin gibt es die Anlage "Hinzuverdienstgrenzen". Nachdem vor Kurzem wieder eine Abfrage bei meinem Arbeitgeber angefordert wurde, ergab sich, dass ich im November mit dem Weihnachtsgeld eine Überzahlung der Rente habe. Die 2 Mal im Jahr überschreiten sind schon aufgebraucht durch eine Sonderzahlung im Februar und Urlaubsgeld im Mai. Nun werde ich aufgefordert, die Überzahlung innerhalb von 4 Wochen zurückzuzahlen. Aber die Überzahlung findet doch erst im November statt. Das kann doch so nicht stimmen. Ich würde erwarten, dass ich im November keine Rente bekomme oder wenn das (warum auch immer) nicht geht, ich dann die mir im November (zu Unrecht) gezahlte Rente zurücküberweise. Aber doch nicht Monate vorher, wo eine Überzahlung noch gar nicht stattgefunden hat. Weiß hier jemand, wie das rechtlich ist? Freue mich auf Antworten, danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.09.2016 | 14:06

Es verwundert mich, dass Sie diesbezüglich einen "Zweizeiler" schreiben mussten und die Rente nicht mehr gestoppt werden kann. Sorry. Ich hoffe, Sie sind trotzdem mit der Lösung einverstanden.

Experten-Antwortam 08.09.2016 | 11:46

Eine Überzahlung kann nur ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Rente entstehen.

Für den November 2016 sollte die Auszahlung der Rente gestoppt werden, ansonsten entsteht dann die Überzahlung. Die Rente wäre zurückzuzahlen. Auch die Sachbearbeitung hat ein Interesse, Überzahlungen zu vermeiden aber evtl. ist hier ein Fehler passiert. Um sicher zu stellen, dass die Auszahlung nicht erfolgt, ist ein klärendes Gespräch mit der Sachbearbeitung anzuraten - auch die Auskunfts- und Beratungsstelle kann Ihnen hier sicher weiterhelfen.

3 Antworten

=//= am 08.09.2016 | 11:39
Sind Sie sicher, dass es sich um den Monat November 2 0 1 6 und nicht um 2015 handelt? Meines Wissens kann aus technischen Gründen noch gar keine Berechnung für November 2016 erfolgen!? In der Regel teilen die Arbeitgeber im September auch noch nicht das exakte Gehalt für November inklusive Weihnachtsgeld mit. Wenn es sich tatsächlich um den November 2016 handelt, können Sie selbstverständlich verlangen, dass Ihnen in diesem Monat keine Rente ausgezahlt wird (sofern alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind!). Das läßt sich technisch ganz einfach bewerkstelligen und es ergibt sich keine Überzahlung. Wenn es sich also tatsächlich um den November 2016 handeln sollte, verlangen Sie vom RV-Träger, dass in diesem Monat die Rente NICHT ausgezahlt wird und somit keine Überzahlung entsteht. Alles sehr seltsam! Ich vermute doch eher, dass es sich um den November 2015 handelt.
Doris H.am 08.09.2016 | 12:22
@ =//=: Nein, es ist tatsächlich der November 2016. Ich hatte im August wieder mal eine Nachprüfung zum Gehalt/Hinzuverdienst, die ich an unsere Perso weitergegeben habe. Darin wird wie jedes Mal ein Zeitraum von 1 Jahr abgefragt, dieser hier ging von 4/2016 bis 4/2017 und die Perso trägt da dann auch die zu erwartenden Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld ein. @ Experte/in Inzwischen habe ich bei der RV angerufen und musste nun einen 2-Zeiler schreiben deswegen. Auf Grund der Technik wird mir die Novemberrente trotzdem gezahlt und ich muss sie dann zurückzahlen.
Doris H.am 08.09.2016 | 14:18
@ Experte/in - ja, das wundert mich schon auch sehr. Angeblich geht das "technisch" nicht..... Naja, zwangsläufig muss ich ja einverstanden sein. Solange diese Überzahlung dadurch nicht vorzeitig von mir gefordert wird, ist es o.k. für mich. Ich denke, eine noch nicht erfolgte Überzahlung ist nicht rechtens, das gäbe dann halt wieder viel Papierkrieg oder Anwaltsgelaufe, also wenn das mit meinem 2Zeiler in Ordnung gebracht wird, o.k.
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