Hallo Sigi,
maßgebend für die Beantwortung der Frage dürfte sein, wie die Rechtslage zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einer Rente der Deutschen Rentenversicherung sein wird. Das kann von uns zum heutigen Zeitpunkt nicht rechtssicher beantwortet werden.
Wenn man von der derzeitigen Rechtslage ausgeht und unterstellt, dass sich diese Vorschriften bis zum voraussichtlichen Zusammentreffen der Unfallrente und der Altersrente nicht ändern, hat Hobbyexperte die Frage bereits umfassend beantwortet.
Für den von Ihnen gebuchten Anruftermin ist es sicherlich hilfreich, wenn Sie den aktuellen Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegt, und die aktuelle Rentenhöhe der Unfallrente kennen. So kann ermittelt werden, ob und in welcher Höhe es bei der derzeitigen Rechtslage überhaupt zu einer Anrechnung der Unfallrente auf die (ggf. auch vorgezogene) Altersrente kommen könnte.
Für den Fall, dass Sie das Ganze einmal selbst durchrechnen möchten, finden Sie in der anliegenden Broschüre auf Seite 30 und 31 die passende Berechnungsformel:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Experten/Zahlen-und-Tabellen/ZuT_2021_7.html;jsessionid=09D5CF29E9924DA990A85AD9A67F383D.delivery1-1-replication
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung