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Experten-Antwort

Umdeutung Reha-Antrag in Rentenantrag

von Olaf06.04.2018 | 08:46
534 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gesetzlich rentenversichert, PKV-Mitglied und trotz meiner Erkrankung (MS, dadurch bedingt Rollstuhlfahrer, GdB 90) voll berufstätig (Schreibtischtätigkeit). Um meine Arbeitskraft zu erhalten, plane ich, eine - weitere - medizinische Reha bei der DRV zu beantragen, die mein Neurologe für sinnvoll hält. Kann die Gefahr bestehen, dass die DRV aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen den Antrag als Rentenantrag umdeutet, weil sie der Ansicht ist, ich sei erwerbsgemindert? Bei einem derartigen Risiko würde ich auf die Beantragung einer Reha verzichten damit ich meinen Beruf weiterhin ausüben kann. Kann der von mir beschriebene Fall eintreten (Hinweis: Ich würde die Reha nicht auf Druck meiner KV beantragen weil ich arbeitsunfähig bin)? Vielen Dank für eine Einschätzung. Gruß Olaf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olaf,

dem Beitrag von „???“ kann ich vollinhaltlich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 06.04.2018 | 10:00
Die DRV darf ohne Ihre Zustimmung den Reha-Antrag nicht in einen Rentenantrag umdeuten. Sie können also unbesorgt die Reha beantragen. Sollte herauskommen, dass Sie die Reha nicht bekommen, weil Sie erwerbsgemindert sind, brauchen Sie der Umdeutung nur nicht zustimmen. Die hier oft erwähnte "Zwangsverrentung" kommt daher, dass die Betroffenen sich zwar in Übereinstimmung mit der DRV nicht in der Lage sehen zu arbeiten, jedoch aus finanziellen Gründen lieber Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld voll ausschöpfen möchten. Wenn sie ihre Zustimmung zur Antragsumdeutung verweigern, können die Krankenkasse/das Arbeitsamt aber die Zahlung einstellen. Um nicht völlig ohne Geld dazustehen, haben die Betroffenen meist keine andere Wahl als der Rente zuzustimmen. Sie sehen, das ist eine völlig andere Ausgangslage als bei Ihnen.
Olafam 06.04.2018 | 12:26
@ ??? Vielen Dank für Ihre brauchbare und logische Antwort. Gruß Olaf
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