In § 93 Abs. 4 S.1 SGB VI steht, dass die Abfindung für den Zeitraum, für den sie bestimmt ist, an die Stelle der (Unfall-) Rente tritt. Daher sollte der Hinweis Ihres Beraters so korrekt gewesen sein. Dem Hinweis auf den von W*lfgang zitierten LINK stimmen wir zu.