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Experten-Antwort

Umschulung

von Karl-Heinz05.08.2011 | 08:34
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ihr da draußen, ich war 15 Jahre lang als Möbelpacker beschäftigt, kann das aber wegen dem Kreuz nimmer machen, Jetzt hab ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Umschulung gestellt. Will gerne Techniker oder ähnliches machen. Mein Berater sagt jedoch das kommt für mich nicht in Frage. Hab ich ein Recht drauf ? Darf der das ? Was kann ich tun ? Habt Ihr Tips für mich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

Ein grundsätzliches Recht auf eine Umschulung gibt es nicht. Bei der Prüfung einer Umschulung sind der berufliche Werdegang, sowie Eignung und Neigung zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist der Arbeitsmarkt ebenfalls zu prüfen, d.h. ob eine dauerhafte Eingliederung nach der Umschulung möglich ist. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen nicht nur Umschulungsmaßnahmen, sondern beinhalten auch u.a. Teilqualifizierungen, Vermittlungshilfen und technischen Hilfen. Grundsätzlich sind die Hilfen zu gewähren, die zur dauerhaften Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind.

Bitte nehmen Sie nochmals mit dem Berater Kontakt auf.

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9 Antworten

???am 05.08.2011 | 09:31
Um Ihnen eine sinnvolle Antwort zu geben, haben Sie zu wenige Angaben gemacht. Wie alt sind Sie? Sie müssen nämlich bedenken, dass Sie nach Abschluss der Umschulung einen Arbeitgeber finden wollen. Sie sind dann Berufsanfänger und konkurrieren Sie mit 20-25jährigen. Ab Mitte 40 sinkt hier die Chancen drastisch. Als Möbelpacker waren Sie nur angelernt. Haben Sie davor eine Berufsausbildung absolviert? Falls nein, warum nicht? Wie waren Ihre Schulnoten? Ihre Lernfähigkeit hat sich seitdem nicht verbessert! Es gibt noch mehr Kriterien, die eine Umschulung nicht sinnvoll machen. Ihr Berater sollte Ihnen jedoch Alternativen anbieten. Hat er das? Im übrigen können Sie jederzeit eine schriftliche Entscheidung (= Bescheid) über Ihren Umschulungswunsch fordern. Gegen den können Sie dann Widerspruch, Klage ... einreichen.
Karl-Heinzam 05.08.2011 | 09:37
Also, ich bin 43, hab die Hauptschule gerade so geschafft, zu mehr hats nicht gereicht. Aber im Lauf der Zeit habe ich mich wirklich weitergebildet, Wikipedia und so...... Ich will einfach die Ausbildung machen, das können die mir doch nicht versagen. Wo sind wir denn ?
Karl-Heinzam 05.08.2011 | 10:04
Diese Antwort ist doch nicht Ihr Ernst. Das ist doch bla-bla. Und Ihr wollt Experten sein ? Dann hofft einfach mal, dass Ihr mich nicht zum Umzug benötigt. Wenn ich dann auch so Eure Möbel trage, dann viel Spaß In diesem Sinne weiter so !
Nixam 05.08.2011 | 10:34
Der Experte hat Recht. Ich kann mir bei Ihnen vorstellen, daß Sie einen sogenannten Bescheid "Vermittlung leidensgerechter Arbeitsplatz" erhalten. Das heißt, daß sich der RV-Träger grundsätzlich bereit erklärt, Ihnen Hilfen zur Arbeitsplatzumgestaltung etc. zur Verfügung zu stellen, wenn Sie einen einstellungswilligen Arbeitgeber finden. Möglich ist auch ein Lohnzuschuß an den Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit. Mehr ist aber wirklich nicht drin. Viele Grüße Nix
Karl-Heinzam 05.08.2011 | 10:50
Noch so einer, der mir keinen Techniker zutraut. Ja macht nur weiter so. Danke auch. Mit diesen Lohnzuschüssen fange ich nichts an, wenn ich keinen Job hab. Ich habe einen Anspruch auf die Umschulung. So steht es im Gesetz !
B´sonam 05.08.2011 | 11:38
Hier können sie übrigens die grundsätzlich für die "Technikerausbildung" erforderlichen Voraussetzungen nachlesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Techniker (Wikipedia-Weiterbildungen zählen glaub ich nicht als Alternative zur abgeschlossenen Berufsausbildung...)
Ahnungam 05.08.2011 | 12:38
Hängt u.a, von Alter und von Ihren Voraussetzungen ab. Ein Verwandter bekam vor Jahren nach schwerer Erkrankung eine Umschulung zum Elektroniker. Erzählte, dass im ersten halben Jahr bereits 50 % der Teilnehmer wegblieben oder rausflogen, vor allem wegen fehlender Voraussetzungen in Mathematik, und vom Rest bestand ein Drittel die Abschlussprüfung nicht. Da hatten die Kostenträger (DRV und Arbeitsamt) offenbar die persönlichen Voraussetzungen falsch eingeschätzt.
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