Hallo!
Ein grundsätzliches Recht auf eine Umschulung gibt es nicht. Bei der Prüfung einer Umschulung sind der berufliche Werdegang, sowie Eignung und Neigung zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist der Arbeitsmarkt ebenfalls zu prüfen, d.h. ob eine dauerhafte Eingliederung nach der Umschulung möglich ist. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen nicht nur Umschulungsmaßnahmen, sondern beinhalten auch u.a. Teilqualifizierungen, Vermittlungshilfen und technischen Hilfen. Grundsätzlich sind die Hilfen zu gewähren, die zur dauerhaften Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind.
Bitte nehmen Sie nochmals mit dem Berater Kontakt auf.