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Experten-Antwort

Umschulung und danach halbe Rente

von DieDa18.02.2014 | 14:55
1081 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich befinde mich in den letzten zügen meiner Umschulung zur Industriekauffrau. Nun bin ich im Praktikum (40 Std. Woche) und merke die lange Arbeitszeit "des wird nix". In dem neuen Beruf möchte ich schon sehr gerne Arbeiten, weil es mir echt taugt und ich wirklich gut bin. Nur Vollzeit das macht mein Körper einfach nicht mehr mit. Kann ich nach der Umschulung eine halbe Rente beziehen? Und was muss ich da machen? Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2014 | 15:12

Hallo Dieda,

wir kennen Ihre persönliche Situation nicht und können auch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen in diesem Forum nicht einschätzen. Somit ist auch die Frage der Beurteilung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente für uns nicht beurteilbar.

Bitte setzen Sie sich mit dem Rehaberater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und klären die weiteren Einzelheiten in einer persönlichen Beratung; ggf. muß hier auch nochmals eine Einschätzung durch den ärztlichen Berater der Rentenversicherung erfolgen.

3 Antworten

Taspar eggam 18.02.2014 | 15:42
liebär halbä halbä als garnichts
Berateram 18.02.2014 | 15:20
Liebe DieDa, Sie können grundsätzlich jederzeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen! Ob Sie "voll erwerbsgemindert" oder "teilweise erwerbsgemindert" sind, wird Ihr RV-Träger im Rahmen einer medizinischen Begutachtung überprüfen. Sofern Ihr Rentenantrag abgelehnt wird, könnten Sie Widerspruch einlegen. Gute Besserung! Mit freundlichen Grüßen
=//=am 19.02.2014 | 13:29
Ich vermute mal, dass Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, da Sie zur Zeit noch eine Umschulung machen. Selbst wenn Sie nach dem Abschluß in diesem (Umschulungs-)Beruf aus medizinischen Gründen nur in Teilzeit arbeiten können, wird Ihnen dies in Hinsicht auf eine EM-Rente nichts nützen. Sie haben dann ggfls. (wenn nach diesem og. Zeitpunkt geboren) keinen Berufsschutz und sind auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen. Es sei denn, Sie können auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als 6 Stunden tgl. arbeiten. Also machen Sie sich diesbezüglich mal keine zu große Hoffnung.
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