Hallo Verzweifelt,
wie bereits von „???“ ausgeführt, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum Tage der Beendigung der Leistung, weitergewährt, wenn der Versicherte die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Vom Beginn der 7. Woche an oder nach Beendigung der Leistung ist bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld zu zahlen.
Auch wir sind der Meinung, Sie sollten erst mal das Gespräch mit Ihrer Psychotherapeutin abwarten, dort die weiter Behandlung, eventuell, wie vom Hausarzt vorgeschlagen abklären. Danach sollten Sie allerdings unbedingt auch mit Ihrem Reha - Fachberater sprechen und abklären, ob und ggfs. wie die Maßnahme, möglichst ohne Abbruch, fortgesetzt werden kann.