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Experten-Antwort

Umschulung - Unterbrechung/Wiederaufnahme

von Verzweifelt15.09.2015 | 14:43
2466 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich befinde mich seit 2014 in einer Umschulung an einem BFW. Ich habe mich wirklich sehr über die Möglichkeit eine Umschulung zu machen riesig gefreut. Meine Noten sind im grünen Bereich, der Unterricht macht mir auch sehr viel Spass. Leider habe ich psychisch nun einen herben Rückschlag erlebt, womit ich ehrlich gesagt nie gerechnet hätte. Ich bin seit gestern krankgeschrieben, hatte schon einen Termin bei einer Psychotherapeutin und am Freitag steht ein zweiter an. Nach Rücksprache mit meinem Hausarzt würde ich mich gerne in eine Tagesklinik überweisen lassen. Dieser bat mich nun dies auch mit meiner Psychotherapeutin zu besprechen damit nicht parallel gearbeitet wird. Ich hatte schon einige Rücksprachen mit dem BFW, jedoch bin ich doch sehr ängstlich und verzweifelt dass eine Unterbrechung und Wiederaufnahme der Umschulung abgelehnt wird. Ich möchte auf jeden Fall die Umschulung weitermachen, es ist wirklich das Beste was mir in den letzten Jahren passiert ist und ich will diesen Abschluss unbedingt machen. Vielleicht kann man mir ein Ratschlag geben wie ich mich zu verhalten hab bzw. was ich tun muss um die Umschulung wiederaufzunehmen? Auch bin ich mir recht unsicher wie es mit dem Übergangsgeld geregelt wird. Es endet ja mit Abbruch der Maßnahme, ist dies auch bei einer Unterbrechung der Fall bzw. muss ich mich dann an die Krankenkasse wenden? Am BFW teilte man mir mit dass ich Hartz beantragen müsste, da ich keinen Anspruch auf Krankengeld hätte? Kann eine Wiederaufnahme trotz guter Noten und Mitarbeit abgelehnt werden? Ich sehe momentan für mich keine andere Möglichkeit als eine Unterbrechung da ich psychisch ziemlich angeschlagen bin und einfach nur wieder einsatz und arbeitsfähig sein möchte. Ich bedanke mich für´s lesen und antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verzweifelt,

wie bereits von „???“ ausgeführt, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum Tage der Beendigung der Leistung, weitergewährt, wenn der Versicherte die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Vom Beginn der 7. Woche an oder nach Beendigung der Leistung ist bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld zu zahlen.

Auch wir sind der Meinung, Sie sollten erst mal das Gespräch mit Ihrer Psychotherapeutin abwarten, dort die weiter Behandlung, eventuell, wie vom Hausarzt vorgeschlagen abklären. Danach sollten Sie allerdings unbedingt auch mit Ihrem Reha - Fachberater sprechen und abklären, ob und ggfs. wie die Maßnahme, möglichst ohne Abbruch, fortgesetzt werden kann.

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4 Antworten

???am 15.09.2015 | 14:56
Eine Umschulung wird abgebrochen, wenn es nicht mehr zu erwarten ist, dass die Abschlussprüfung bestanden wird. Davon sind Sie ja im Moment noch meilenweit entfernt. Klären Sie erstmal mit Ihren Ärzten ab, wie lange Sie voraussichtlich nicht mehr an der Umschulung teilnehmen können. Bis zu 6 Wochen sollten bei guten Noten kein Problem sein. Wenn Sie es innerhalb dieser Zeit wieder ins BFW schaffen, läuft alles ganz normal weiter, Ihre Umschulung und das Übergangsgeld. Wer mehr als 6 Wochen fehlt, muss schon sehr gut zurechtkommen, damit er bei einem Wiedereinstieg in den gleichen Kurs eine vernünftige Abschlussprüfung schafft. Von daher wird in solchen Fällen die Maßnahme normalerweise abgebrochen. Wenn der Abbruch nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist, ist eine Wiederaufnahme unproblematisch, wenn man wieder gesund ist.
****am 15.09.2015 | 14:50
Alle diese Fragen kann ihnen nur ihr Rehafachberater beantworten.
Verzweifeltam 17.09.2015 | 10:30
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Morgen habe ich den Termin bei der Psychotherapeutin, danach setze ich mich mit dem BFW in Verbindung. Vielleicht findet sich eine Lösung die Umschulung ohne Abbruch weiterzuführen. Vielen Dank nochmals.
AKW75am 21.09.2015 | 09:48
Ich war gerade beim Assessment eines Bfw (bis 18.09.15). Diese Thematik wurde dort auch erörtert. Wenn deine gesundheitlichen Voraussetzungen es wieder erlauben, dass du wieder die Umschulung "aufnehmen" kannst, steigst du zu dem Zeitpunkt wieder ein, wo du erkrankt bist. Beispiel: Nach einem halben Jahr kann jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an der Umschulung teilnehmen. Nach drei bis vier Monaten wäre sie/er dazu wieder in der Lage. Also steigt sie/er in einer anderen Klasse ein, die sechs Monate schon absolviert hat.
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