Hallo Rentner1956,
für den Jahrgang 1956 besteht nach Vollendung des 60. Lebensjahres und zehn Monaten die Möglichkeit, unter Erfüllung der hierfür geltenden Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten.
Wurde vorher eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in voller Höhe bezogen, kann man davon ausgehen, dass sich im Regelfall keinerlei Rentensteigerung ergibt.