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Experten-Antwort

Umwandlung LTA in einen Rentenantrag

von pascall10024.07.2015 | 21:07
1474 Ansichten
8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mal kurz eine Frage. Ich habe von der DRV ein Schreiben bekommen, wo ich mich entscheiden soll, ob meine Erwerbsunfähigkeitsrente jetzt ab LTA-Datum laufen soll oder nicht. Ich habe auf dem Formular links folgende Möglichkeit "Ich erkläre mich mit der Umdeutung des Erstantrages auf Leistungen zur med. Reha am Arbeitsleben in einen Rentenantrag einverstanden. Die Rente würde dann ab 01.05.2014 beginnen. " (also letztes jahr bereits). oder rechte Seite Ich bin nicht einverstanden, mit der Umdeutung meines Erstantrags auf Leistungen zur med. Reha. Maßgeblich hierfür soll mein Rentenantrag sein. Die Rente würde dann zum 01^.07.2015 beginnen. Meinen Rentenantrag habe ich am 02.07.2015 gestellt. Mir ist unklar, was jetzt besser ist, bzw. was ich abwägen muss, bei dieser Entscheidung. Ich tendiere ja für Option zwei, Rente ab 01.07.2015. Bin da auch etwas überfragt. Welche Aspekte man hier noch überlegen sollte. Können Sie mir Tipps geben? - Auch googeln hat mir nicht unbedingt weitergeholfen. Herzlichen dank für Ihre Bemühungen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Entscheidung können Sie nur treffen, wenn Sie wissen, aufgrund von Proberentenberechnungen, wie hoch die Renten ausfallen würden.

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7 Antworten

W*lfgangam 24.07.2015 | 22:21
Hallo pascall100, fordern Sie von der DRV einfach 2 Probeberechnungen zu den beiden möglichen Rentenbeginndaten zwecks Entscheidungshilfe an - danach sind Sie schlauer und können das 'richtige'/höhere Rentenbeginndatum festsetzen. Sofern nicht die Krankenkasse auch ein Wörtchen zur Rentenfestsetzung/Verrechnung von Krankengeld mitzureden hat. Das steht aber zunächst auf einem anderen Blatt - bis dahin können Sie ihren (höchstmöglichen) Rentenbeginn frei wählen. Gruß w.
Silviaam 24.07.2015 | 23:51
Auch das sollte bedacht sein: Rentenbeginn Nr. 1 liegt vor dem 1.7.2014 d.h. Zurechnungszeit bis 60. Lebensjahr! Rentenbeginn Nr. 2 liegt nach 1.7.2014 d.h. Zurechnungszeit bis 62. Lebensjahr.
W*lfgangam 25.07.2015 | 00:12
...bei 'verspäteter' Antragstellung/Reha-Antrag ist das unwichtig - dazu gab es keine Aussage von pascall100. Wie gesagt, Proberechnungen anfordern, dann weiß er mehr. Gruß w.
GroKoam 25.07.2015 | 07:24
Auch das sollte bedacht sein: Rentenbeginn Nr. 1 liegt vor dem 1.7.2014 d.h. Zurechnungszeit bis 60. Lebensjahr! Rentenbeginn Nr. 2 liegt nach 1.7.2014 d.h. Zurechnungszeit bis 62. Lebensjahr.
Was Sie nicht sagen....
Biste wieder einsam, ruf die Telefonseelsorge an, die hören jedem zu.
W*lfgangam 25.07.2015 | 13:24
Zitat von GroKo anzeigen
Was Sie nicht sagen....
Biste wieder einsam, ruf die Telefonseelsorge an, die hören jedem zu.
...meinen Nick kann jeder benutzen, oder haben Sie sich die Vorlage etwa selbst gegeben? Gruß w. ...nächstmal bitte mit 'ordentlichen' Gruß abschließen ;-)
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