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Experten-Antwort

Umwandlung Reha-Antrag in Rentenantrag

von Rehabilitant05.12.2017 | 20:21
6119 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war bis vor einer Woche zur med. Reha und wurde entlassen mit unter 3 Stunden auf dem allgem. Arbeitsmarkt für über 6 Monate. Wird die RV nun wenn der Entlassungsbericht dort eintrifft automatisch den Reha-Antrag in einen Rentenantrag (Erwerbsminderung) umwandeln? Ich glaube, dass ich so was gelesen habe, dass die das machen müssten. Was passiert, wenn die das nicht machen? Welche Vor-/Nachteile hätte ich dann und was muss ich machen, damit es weiter geht? Wenn ich jetzt einen Rentenantrag stellen würde, würden die wohl den Eintritt des Versicherungsfalles auf den Antragsmonat legen und nicht wie richtig früher. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rehabilitant,

es wird vom ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers eine Überprüfung erfolgen, ob eine Umdeutung in Betracht kommt. Der Rentenversicherungsträger ist jedoch grundsätzlich nicht an die Feststellung der Leistungsfähigkeit im Entlassungsbericht gebunden.

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3 Antworten

=//=am 06.12.2017 | 10:06
Auch wenn die Ärzte der Klinik Sie nur noch für unter 3 Stunden arbeitsfähig halten, muss dies nicht unbedingt vom Sozialmedizinischen Dienst der DRV genauso gesehen werden. Die Klinikärzte sind keine Sozialmediziner. Wenn sie von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung nach § 51 SGB V aufgefordert wurden, wird die DRV Ihr Leistungsvermögen auf jeden Fall überprüfen und die KK entsprechend benachrichtigen. Wird der Reha-Antrag umgedeutet, werden Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert. Dann gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag (ist für den Rentenbeginn evtl. wichtig). Sie können aber auch selbst einen Rentenantrag stellen. Nur in Ausnahmefällen, wenn ein Leistungsfall nicht anders bestimmt werden kann, wird das Rentenantragsdatum als Leistungsfall genommen. Nachteile hat es keine, wenn Sie einen Rentenantrag selbst stellen. Vorteile = Rentenbeginn spätestens mit Antragsmonat.
Nachtfeeam 06.12.2017 | 13:46
Die vom Experten beschriebene Praxis kann ich bestätigen. Nur hat er verschwiegen, dass die DRV eine ablehnende Mitteilung nicht zwangsläufig zuschickt. Selbst wurde ich aus der Reha unter drei Stunden arbeitsfähig entlassen. Nach drei Monaten rief ich die DRV an und erhielt die Auskunft, dass die Umwandlung abgelehnt wurde. Auf die Frage, warum ich keinen Bescheid erhalten habe wurde dantwortet, dass ich ja keinen EMR-Antrag gestellt habe. Die Krankenkasse hätte diesbezüglich eine Mitteilung erhalten. Ich hatte dann selbst einen Antrag gestellt, der dann auch ohne größere Probleme bewilligt wurde. Moral von der Geschicht: Auf jeden Fall nach der Reha EMR-Antrag selbst stellen.
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