Sofern für Sie keine FRG-Zeiten anerkannt wurden, verändern sich die anerkannten Entgeltpunkte nicht.
Lediglich bei der Einkommensanrechnung (bei einer Hinterbliebenenrente) oder wenn ein sog. Hinzuverdienst auf Ihre Versichertenrente anzurechnen ist, sind für das Beitrittsgebiet besondere Rechengrößen relevant. Bitte melden Sie den Verzug Ihrem Rentenversicherungsträger.