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Umzug West - Ost: Kein Nachteil für die Rente?

von Klugschei?er17.04.2015 | 23:52
997 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der Artikel Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. ist gefährlich zu kurz geraten. Nach Art. 6 § 4 Abs. 6 c FANG werden bei einem Verzug in das Beitrittsgebiet nach dem 31.12.91 die Zeiten im Herkunftsgebiet mit Entgeltpunkten (Ost) bewertet, selbst wenn bereits vor dem Verzug ein Anspruch auf Rente bestanden hat. Dies gilt auch für Zeiten nach dem DPSVA 75, weil sie wie FRG-Zeiten zu bewerten sind. Die Rente kann bei FRG-Berechtigten also deutlich niedriger werden! Näheres hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klugschei?er,

vielen Dank für Ihre Anregungen. Der dpa-Artikel ist gewollt nur eine Kurzmeldung, die das Thema nur rudimentär darstellt. Danke, dass Sie sich die Arbeit gemacht haben.

Herzliche Grüße aus der ihre-vorsorge-Redaktion

3 Antworten

W*lfgangam 19.04.2015 | 11:19
...in der Redaktion sitzen keine Berater, die sich mit solch gefährlichen Klippen im Rentenrecht auskennen würden - oder, der Artikel war für die BILD bestimmt und der Praktikant hat ihn hier versehentlich veröffentlicht ;-) Gruß w.
HotRodam 19.04.2015 | 19:14
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Der Beitrag von Herr Z. ist sehr lesenswert !
Glimpnickelam 19.04.2015 | 19:59
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=28535 Der Beitrag von Herr Z. ist sehr lesenswert !
Der geniale Herr Z. soll Kanzler werden!
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