Hallo malli,
wann und unter welchen Voraussetzungen eventuell eine Überprüfung erfolgen könnte, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung mitteilen.
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Hallo malli,
wann und unter welchen Voraussetzungen eventuell eine Überprüfung erfolgen könnte, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung mitteilen.
Hallo! Das verstehe ich jetzt nicht ganz.....haben die noch Schwarz hinzuverdient......oder wie kann man solchen Leuten das Gegenteil beweisen......die waren doch alle beim Gutachter oder haben die nur Hartz IV erhalen? MfG Simon MfGhallo, ich beziehe seit juli 2015 eine erwerbsminderungsrente auf unbestimmte dauer, so steht es im bescheid. (überprüfungen jederzeit möglich). sollte man sich mal bei der drv in berlin erkundigen in welchem abstand diese überprüfungen kommen oder lieber nicht? vielleicht kommen bei mir ja keine überprüfungen, bluthochdruck, copd3, chron. herzschwäche, auch nach mitralklappen op. lg malliWer eine reine Weste hat, braucht auch keine Angst vor Überprüfungen zu haben. Als ich vor einiger Zeit mehrere Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug in meiner Nachbarschaft bei DRV und Jobcenter angezeigt habe, wurden die tatsächlich sofort tätig und haben die Verdächtigen näher kontrolliert. In fast allen Fällen waren meine Anzeigen berechtigt.
Dass noch regelmäßig geprüft wird, dafür sorgt Schorsch, denn der hat ja bekanntermaßen einen guten Draht zur DRV. Also Vorsicht bei entsprechenden Äußerungen hier.wie, seit 2003 noch keine überprüfung? darf ich fragen wie alt du bist und was der grund für die rente ist? ab 55 erfolgt sowieso keine überprüfung mehr!2003 war ich 42 Jahre alt und ich erhalte eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, weil ich aufgrund dauerhaft bestehender Einschränkungen weder meinen letzten Hauptberuf noch eine zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig ausüben kann. Dass ab 55 sowieso keine Überprüfungen mehr stattfinden können, ist definitiv falsch. Bei aktuellen Anlässen kann auch danach noch geprüft werden, bis zum erreichen der Regelaltersrente! MfG
Was heißt das......was Sie gegenüber den Sozialbehörden angegeben haben......waren Sie psychisch krank.....Erkrankungen sind doch ansonsten anhand von Arzberichten dokumentiert.....gut es soll statistiken geben.....wo der Eine mit ähnlicher Erkrankung arbeitet und der Andere verrentet ist.....aber deshalb ist es ja noch lange nicht verboten die zugeesprochene Rente auch anzunehmen.....wenn Sie einen Versicherungsschaden haben.....und versichert sind.....nehmen Sie ja auch Ihre Versicherung in Anspruch und die wird auch von allen Einzahlern gespeist....Ob diese "schwarz" gearbeitet haben oder jetzt immer noch schwarzarbeiten, kann man nicht ohne weiteres überprüfen. Denn wer schwarz bei jemanden arbeitet, der selber mit Schwarzgeld bezahlt - und das soll öfter vorkommen - ist vor "anschwärzen" ziemlich sicher.So ein Schmarrn! Erstens gibt es Foto-Beweise und zweitens ist es nicht verboten, sich von einem Nachbarn gegen Barzahlung ohne Quittung den Rasen mähen oder das Dach decken zu lassen. Strafbar macht sich höchstens derjenige, der dieses Geld annimmt, ohne es den Sozialbehörden zu melden oder jemand, der viel gesünder ist, als er gegenüber der DRV behauptet hat.
Wenn sie einen Em-Rentner im Garten arbeiten sehen,oder schwere Säcke schleppen etc.,dann melden Sie das?Haben Sie schon mal was von Psychosen gehört,oder anderen schweren Psychischen Krankheiten?hallo, ich beziehe seit juli 2015 eine erwerbsminderungsrente auf unbestimmte dauer, so steht es im bescheid. (überprüfungen jederzeit möglich). sollte man sich mal bei der drv in berlin erkundigen in welchem abstand diese überprüfungen kommen oder lieber nicht? vielleicht kommen bei mir ja keine überprüfungen, bluthochdruck, copd3, chron. herzschwäche, auch nach mitralklappen op. lg malliWer eine reine Weste hat, braucht auch keine Angst vor Überprüfungen zu haben. Als ich vor einiger Zeit mehrere Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug in meiner Nachbarschaft bei DRV und Jobcenter angezeigt habe, wurden die tatsächlich sofort tätig und haben die Verdächtigen näher kontrolliert. In fast allen Fällen waren meine Anzeigen berechtigt.
Warum haben soviele Angst vor Überprüfungen.....denken Sie auch manchmal nach.......? Versicherungsvergleich....genau der gleich Quatsch...haben ich von Sozialleistungen geschrieben? Nein! Was die Überprüfungen betrifft.....bezieht sich das ja ausschließlich auf unbefristete Renten und hier wird sehr unterschiedlich von den Rententrägern vorgegangen manche überrprüfen überhaupt nicht und andere werden alle 2 Jahre überprüft .....wie es bis vor kurzem bei der DRV Berlin üblich war oder auch noch ist! Wenn eine unbefristete Rente zugesprochen wird.....sollte wohl genug vorliegen um den Rentner in Ruhe zulassen.....ansonsten braucht es keine unberisteten Renten! Ja der Mensch ist von Grund auf schlecht...wehe einen geht es schlecht und er schlägt daraus auch noch Kapital! MfG Simon....wo der Eine mit ähnlicher Erkrankung arbeitet und der Andere verrentet ist.....aber deshalb ist es ja noch lange nicht verboten die zugeesprochene Rente auch anzunehmen.....wenn Sie einen Versicherungsschaden haben.....und versichert sind.....nehmen Sie ja auch Ihre Versicherung in Anspruch und die wird auch von allen Einzahlern gespeist....Was soll denn dieser seltsame Vergleich? Versicherungsbetrüger gibt es so wohl bei gesetzlich Versicherten als auch bei privat Versicherten. Wenn alle gesetzlich Versicherten ihre Renten- Krankengeld- Arbeitslosengeld-Zahlungen IMMER zu Recht beziehen, warum haben dann so viele von denen Angst vor Überprüfungen? Gruß
Was ist die gesetzliche Versicherung den dann .....nichts anderes als eine Versicherung.....Sozialleistungen sind Arbeitslosenhilfe/Hartz IV! Wenn ich zwangsverpflichtet werde in eine Versicherung einzuzahlen.....dann kann ich auch erwarten das ich im Versicherungsfall .....meine mir zustehenden Ansprüche gelten mache! Sorry.....aber ich habe dafür einen anderen Blickwinkel.....auch wenn der nicht jedem passt! MfG SimonVersicherungsvergleich....genau der gleich Quatsch...haben ich von Sozialleistungen geschrieben? Nein!Natürlich haben Sie das! Oder sind Renten etwa keine Sozialleistungen? Außerdem haben Sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen von privaten Versicherungen verglichen. Schon vergessen? LG
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