Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

unbefr. eu rente / evtl. überprüfungen

von malli24.05.2016 | 09:50
2423 Ansichten
37 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo, ich beziehe seit juli 2015 eine erwerbsminderungsrente auf unbestimmte dauer, so steht es im bescheid. (überprüfungen jederzeit möglich). sollte man sich mal bei der drv in berlin erkundigen in welchem abstand diese überprüfungen kommen oder lieber nicht? vielleicht kommen bei mir ja keine überprüfungen, bluthochdruck, copd3, chron. herzschwäche, auch nach mitralklappen op. lg malli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo malli,

wann und unter welchen Voraussetzungen eventuell eine Überprüfung erfolgen könnte, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung mitteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

36 Antworten

Paulaam 24.05.2016 | 11:45
Es fällt schwer, einfach abzuwarten, was kommt. Angst braucht man nicht mehr haben, egal wann und ob Kontrollen ( nur schriftlicher Art - und formal) kommen. Ob welche kommen oder nicht - es lernen auszuhalten, dass man es nicht selbst kontrollieren kann und auch nicht braucht.
MWXZam 24.05.2016 | 12:09
Hallo Malli, in der Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung der Rentenversicherung gibt es einen Vermerk ob ja oder nein. Nachprüfung aus medizinischen Gründen ja oder nein. Bitte Kopie der Beurteilung anfordern oder Akteneinsicht nehmen.
Herz1952am 24.05.2016 | 12:35
Hallo Malli, folgen Sie bitte dem Rat von MWXZ. Ich habe kürzlich eine Information erhalten von einem Beratungsstelle der RV, dass die DRV Bund im allgemeinen keine Überprüfungen in solchen Fällen vornimmt. Steht der Satz: Überprüfung jederzeit möglich in Ihrem Bescheid drin? Oder haben Sie das im Forum gelesen. Denn weder bei mir, noch bei unserem Sohn steht dieser Satz. Vor einer Überprüfung brauchen Sie auch keine Angst haben, meistens genügt bei chronischen Krankheiten, bei denen keine Besserung (gesundheitlich: leider) zu erwarten ist, die Übersendung weiterer neuer Arztatteste. Vermutlich spielt bei Ihnen die Herzinsuffizienz die "Hauptrolle". Da ist biologisch leider nicht viel zu machen. Die COPD3 dürfte auch noch eine Rolle spielen, da kenne ich mich "glücklicherweise" nicht ganz aus. Was die Mitralklappen-OP betrifft, könnten Sie damit, wenn es nur um diese ginge, auch noch eine Himalaya-Tour unternehmen. Alles Gute
Herz1952am 24.05.2016 | 13:06
Hallo Malli, haben Sie den Bescheid von der DRV Bund Berlin (Adresse: Stralsund) oder von einem Regionalträger? Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie noch kurz darauf antworten könnten. LG
malliam 24.05.2016 | 13:13
hallo, es ist die drv bund in berlin. haben sie da eine info für mich, denn ich möchte keine schlafenden hunde wecken wegen einer überprüfung! lg
Herz1952am 24.05.2016 | 14:04
Hallo Malli, Leider keine konkret Antwort. Aber wieso sollten Sie "schlafende Hunde" wecken? Ich denke, wenn Sie den Rat von "MWXZ" befolgen und die Unterlagen schicken lassen, ist dies nicht zu befürchten. Sie erhalten damit vielleicht wertvolle Informationen, was bei Ihnen den Ausschlag für die Rente gegeben hat. Vielleicht steht "voraussichtlich" irgendwo drin, d.h.: Dass eine voraussichtliche Besserung zu erwarten ist. Wenn sich diese Aussage nicht erfüllt, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Sie können auch Ihren Arzt fragen, wie dieser den weiteren Verlauf beurteilt. Man/frau ist ja schon froh, wenn keine Verschlechterung eintritt. Andererseits, falls keine w e s e n t l i c h e Besserung eintritt besteht so gut wie keine Gefahr, dass die Rente gestrichen wird. Dass eine Nachprüfung in meinem Bescheid, bzw. in dem Bescheid von unserem Sohn nicht drinsteht, wundert mich ein bisschen. Aber grundsätzlich sind Überprüfungen jederzeit möglich, das wird schon in irgendeinem Gesetz festgelegt sein. Die DRV hat dies vermutlich formell in die Bescheide aufgenommen. Vielleicht können Sie den Rat von Paula befolgen. Ich weis allerdings selbst, wie schwer das ist, "es auszuhalten". Ich kann Ihnen nur noch den Rat geben, das Leben, soweit es irgendwie geht zu genießen. Ich selbst war bei mir absolut sicher, dass ich volle EM-Rente bekommen würde. Aber bei unserem Sohn hat mich die Aussage des Mitarbeiters der RV einigermaßen beruhigt, obwohl leider keine Besserung bei seiner Krankheit zu erwarten ist. So "ohne weiteres" wird wohl die Rente auch nicht auf unbestimmte Dauer gewährt. Viele werden noch befristet. lg
Schorscham 24.05.2016 | 15:36
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Mich auch! In meinem Bescheid (Bu-Rente auf Dauer) von 2003 steht: "Wir sind verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Bezug der Rente noch gegeben sind." Diese Textpassage ist allerdings etwas versteckt, so dass man etwas genauer suchen muss, bis man sie gefunden hat. (Bisher hat übrigens noch keine Überprüfung außerhalb des SB-Schreibtisches stattgefunden!) MfG
Aufmerksamer Nachbaram 24.05.2016 | 15:50
Wer eine reine Weste hat, braucht auch keine Angst vor Überprüfungen zu haben. Als ich vor einiger Zeit mehrere Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug in meiner Nachbarschaft bei DRV und Jobcenter angezeigt habe, wurden die tatsächlich sofort tätig und haben die Verdächtigen näher kontrolliert. In fast allen Fällen waren meine Anzeigen berechtigt.
malliam 24.05.2016 | 15:47
wie, seit 2003 noch keine überprüfung? darf ich fragen wie alt du bist und was der grund für die rente ist? ab 55 erfolgt sowieso keine überprüfung mehr!
Schorscham 24.05.2016 | 15:59
2003 war ich 42 Jahre alt und ich erhalte eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, weil ich aufgrund dauerhaft bestehender Einschränkungen weder meinen letzten Hauptberuf noch eine zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig ausüben kann. Dass ab 55 sowieso keine Überprüfungen mehr stattfinden können, ist definitiv falsch. Bei aktuellen Anlässen kann auch danach noch geprüft werden, bis zum erreichen der Regelaltersrente! MfG
Simonam 24.05.2016 | 16:56
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
hallo, ich beziehe seit juli 2015 eine erwerbsminderungsrente auf unbestimmte dauer, so steht es im bescheid. (überprüfungen jederzeit möglich). sollte man sich mal bei der drv in berlin erkundigen in welchem abstand diese überprüfungen kommen oder lieber nicht? vielleicht kommen bei mir ja keine überprüfungen, bluthochdruck, copd3, chron. herzschwäche, auch nach mitralklappen op. lg malli
Wer eine reine Weste hat, braucht auch keine Angst vor Überprüfungen zu haben. Als ich vor einiger Zeit mehrere Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug in meiner Nachbarschaft bei DRV und Jobcenter angezeigt habe, wurden die tatsächlich sofort tätig und haben die Verdächtigen näher kontrolliert. In fast allen Fällen waren meine Anzeigen berechtigt.
Hallo! Das verstehe ich jetzt nicht ganz.....haben die noch Schwarz hinzuverdient......oder wie kann man solchen Leuten das Gegenteil beweisen......die waren doch alle beim Gutachter oder haben die nur Hartz IV erhalen? MfG Simon MfG
Herz1952am 24.05.2016 | 16:55
Hallo Aufmerksamer Nachbar, die von Ihnen angezeigten, hatten wohl weniger Angst, als alle anderen. Ich bitte Sie mit solchen Bemerkungen "Wer eine reine Weste hat" vielleicht etwas vorsichtiger zu sein. Ich weis, wie Sie es eigentlich meinen. Aber es kann auch missverstanden werden, dahingehend, dass auch Kranke nicht unbedingt eine weiße Weste haben. Es ist ziemlich schwierig die Rente zu bekommen. 42 % der Anträge werden abgelehnt (2015). "Quelle: MHXZ. Es braucht bloß ein Arzt etwas zu vergessen beim Verlängerungsantrag, dann hat man zumindest "schlechte Karten" und muss sich darum kümmern. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Malli auch in Ihrem Sinne eine weiße Weste hat und sich nicht sorgen braucht (außer um ihre Gesundheit, da ist Stress das letzte was man/frau gebrauchen kann). Es bleibt leider oft ein bisschen Unsicherheit (und vielleicht Arbeit mit der RV). Gruß
Herz1952am 24.05.2016 | 16:42
Hallo Schorsch, ich habe ja erwähnt, dass Überprüfungen eigentlich jeder Zeit gemacht werden können. Vielleicht hat die DRV Bund das einfach nicht mehr reingeschrieben. Es war ein Formular mit "Kreuzchen". Der Wegfall der Rente ist nur im Sinne einer befristeten Rente erwähnt. Aber da ist nicht mal ein Kreuz drin. Mein unbefristeter Bescheid ist vom 1.5.09. Vorher 3 Jahre AM-Rente. Es ist nur eine Vermutung, aber es könnte sein, dass nicht davon ausgegangen wird, dass sich bei "uns" noch was grundlegend verbessern kann. Unser Sohn hatte mit seiner Krankheit schon mit 12, 13 Jahren zu kämpfen und hat Rente seit 02/2011 befristet und 3 Jahre später "auf unbestimmte Dauer". Er war bei der "ersten" Rente 30 Jahre alt. Es kann natürlich auch sein, dass es die DRV Bund nicht für nötig hält, in dieser Beziehung etwas über die Überprüfung reinzuschreiben, da es irgendwo gesetzlich geregelt ist. Ich bin auch nicht mehr überprüft worden. Aber das war mir biologisch klar. Bei meinem Bescheid von 2006 ist auf Seite 3 nur die Hinzuverdienstgrenze erwähn. Das Formular (Bescheid) von 2009 ist viel einfacher gestaltet. Es erinnert mich an meine Prüfung zum Industriekaufmann im Bereich Rechnungswesen/Buchhaltung. Da wurden auch nur Kreuzchen bei den Antworten gemacht (es konnten allerdings mehrere richtig sein). Diese Bögen wurden dann per "Loch"-EDV ausgewertet (smile).
Herz1952am 24.05.2016 | 19:30
Hallo Benno R. zu meiner Zeit, also nach dem 1.1.2000 war die Quote bei c. 50 %, davon - kann ich aber jetzt nicht garantieren - ging von den abgelehnten ein großer Teil in Widerspruch und wurden wiederum zu 50 % anerkannt. Aber mit einem Heuschnupfen bekam keiner Rente. Nicht einmal 4 Bypässe am Herz genügen für die Rente, wenn das Herz nicht irreparabel geschädigt ist. Aber noch eine Statistik: 18 % der Neurentner sind Erwerbsgeminderte Rentner. Außerdem, das können Sie auch daraus ersehen, so viele Rentenanträge auf EM werden doch nicht gestellt. Außerdem sollten sie die Altersstruktur der EM-Rentner beachten. Und noch etwas: Es ist wesentlich einfacher eine schwere Krankheit zu bekommen, als diese wieder loszuwerden. Ich wollte meine schon bei "e-bay" versteigern oder vermieten. Hat keiner einen "roten Ratz" geboten (grins).
Aufmerksamer Nachbaram 24.05.2016 | 19:51
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
So ein Schmarrn! Erstens gibt es Foto-Beweise und zweitens ist es nicht verboten, sich von einem Nachbarn gegen Barzahlung ohne Quittung den Rasen mähen oder das Dach decken zu lassen. Strafbar macht sich höchstens derjenige, der dieses Geld annimmt, ohne es den Sozialbehörden zu melden oder jemand, der viel gesünder ist, als er gegenüber der DRV behauptet hat.
G. Laibleam 24.05.2016 | 21:57
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
wie, seit 2003 noch keine überprüfung? darf ich fragen wie alt du bist und was der grund für die rente ist? ab 55 erfolgt sowieso keine überprüfung mehr!
2003 war ich 42 Jahre alt und ich erhalte eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, weil ich aufgrund dauerhaft bestehender Einschränkungen weder meinen letzten Hauptberuf noch eine zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig ausüben kann. Dass ab 55 sowieso keine Überprüfungen mehr stattfinden können, ist definitiv falsch. Bei aktuellen Anlässen kann auch danach noch geprüft werden, bis zum erreichen der Regelaltersrente! MfG
Dass noch regelmäßig geprüft wird, dafür sorgt Schorsch, denn der hat ja bekanntermaßen einen guten Draht zur DRV. Also Vorsicht bei entsprechenden Äußerungen hier.
Herz1952am 24.05.2016 | 19:44
Hallo Simon, wie "Aufmerksamer Nachbar" (können Sie auch in "Forensuche" eingeben) berichtet hat, hatten seine beiden Nachbarn eine EM-Rente. Allerdings hat sich anscheinend ihr Gesundheitszustand wesentlich gebessert, dass er eindeutige Anzeichen eines Missbrauchs festgestellt hat. Dies hat dann die RV überprüft (Gesundheitsprüfung) und die Rente entzogen. Ob diese "schwarz" gearbeitet haben oder jetzt immer noch schwarzarbeiten, kann man nicht ohne weiteres überprüfen. Denn wer schwarz bei jemanden arbeitet, der selber mit Schwarzgeld bezahlt - und das soll öfter vorkommen - ist vor "anschwärzen" ziemlich sicher. Vielleicht sind die beiden auch durch das Überprüfungsraster gefallen, könnte vieles sein. Jedenfalls müssen Sie heute schon "den Kopf unter dem Arm bringen", um Rente zu kassieren. Es gibt auch mehrere Arten von EM-Renten (Halbe, volle, volle Arbeitsmarktrenten, halbe Renten wegen Berufsunfähigkeit für vor dem Jahr 1961 geborene. befriste volle Renten wegen unter 3 Std. Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, "Renten auf unbestimmte Dauer" mit "unter 3 Std.
Benno R.am 24.05.2016 | 19:44
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Also ist die Bewilligungsquote sogar deutlich höher als 60 Prozent. Das hindert aber viele "Heuschnupfen-Kranke" nicht daran, trotzdem Rentenanträge zu stellen und somit die Ablehnungsquote hoch zu treiben. Ach nein? Zur Zeit gibt es ca. 1,6 Millionen EM-Rentner in Deutschland und jährlich werden ca. 400.000 Neuanträge gestellt. (Auch von "Heuschnupfen-Kranken"). Gruß
Simonam 25.05.2016 | 08:04
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
Ob diese "schwarz" gearbeitet haben oder jetzt immer noch schwarzarbeiten, kann man nicht ohne weiteres überprüfen. Denn wer schwarz bei jemanden arbeitet, der selber mit Schwarzgeld bezahlt - und das soll öfter vorkommen - ist vor "anschwärzen" ziemlich sicher.
So ein Schmarrn! Erstens gibt es Foto-Beweise und zweitens ist es nicht verboten, sich von einem Nachbarn gegen Barzahlung ohne Quittung den Rasen mähen oder das Dach decken zu lassen. Strafbar macht sich höchstens derjenige, der dieses Geld annimmt, ohne es den Sozialbehörden zu melden oder jemand, der viel gesünder ist, als er gegenüber der DRV behauptet hat.
Was heißt das......was Sie gegenüber den Sozialbehörden angegeben haben......waren Sie psychisch krank.....Erkrankungen sind doch ansonsten anhand von Arzberichten dokumentiert.....gut es soll statistiken geben.....wo der Eine mit ähnlicher Erkrankung arbeitet und der Andere verrentet ist.....aber deshalb ist es ja noch lange nicht verboten die zugeesprochene Rente auch anzunehmen.....wenn Sie einen Versicherungsschaden haben.....und versichert sind.....nehmen Sie ja auch Ihre Versicherung in Anspruch und die wird auch von allen Einzahlern gespeist....
teletubbiam 25.05.2016 | 13:14
Der aufmerksame Nachbar ist ein armes Schwein, der nicht mehr alle Latten am Zaun hat. Dieser ist vom angezeigten Nachbarn ebenfalls angezeigt worden und siehe da, dort fand man einige Gramm Kokain und einschlägige Sexmagazine. Wie gesagt, das der hier noch Nerven hat und Stasispitzel spielt, ist schon ein starkes Stück.
Hubert Stalleram 25.05.2016 | 13:37
Es gibt offenbar Menschen, die nichts Besseres zu tun haben, als in regelmäßigen und wiederkehrenden Abständen den Überprüfungs-Quatsch auf diese Seite zu setzen, um andere Menschen zu verunsichern. Schäbig, abartig, eklig und widerlich!
Benno R.am 25.05.2016 | 13:59
Zitat von teletubbi anzeigenausblenden
Ihr Kommentar ist einfach nur primitiv und albern! Zwar kenne ich die Beweggründe dieses Herrn nicht, bin aber schon der Auffassung, dass man ihn ernst nehmen solte. Er befindet sich nämlich garantiert in bester Gesellschaft. Soll heißen: Aufmerksame Nachbarn und neidische Arbeitnehmer lauern ÜBERALL und Anzeigen kann man sogar anonym per Telefon oder eMail tätigen !! Gruß
Benno R.am 25.05.2016 | 14:26
Was soll denn dieser seltsame Vergleich? Versicherungsbetrüger gibt es so wohl bei gesetzlich Versicherten als auch bei privat Versicherten. Wenn alle gesetzlich Versicherten ihre Renten- Krankengeld- Arbeitslosengeld-Zahlungen IMMER zu Recht beziehen, warum haben dann so viele von denen Angst vor Überprüfungen? Gruß
Fredam 25.05.2016 | 16:22
Zitat von Aufmerksamer Nachbar anzeigenausblenden
hallo, ich beziehe seit juli 2015 eine erwerbsminderungsrente auf unbestimmte dauer, so steht es im bescheid. (überprüfungen jederzeit möglich). sollte man sich mal bei der drv in berlin erkundigen in welchem abstand diese überprüfungen kommen oder lieber nicht? vielleicht kommen bei mir ja keine überprüfungen, bluthochdruck, copd3, chron. herzschwäche, auch nach mitralklappen op. lg malli
Wer eine reine Weste hat, braucht auch keine Angst vor Überprüfungen zu haben. Als ich vor einiger Zeit mehrere Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug in meiner Nachbarschaft bei DRV und Jobcenter angezeigt habe, wurden die tatsächlich sofort tätig und haben die Verdächtigen näher kontrolliert. In fast allen Fällen waren meine Anzeigen berechtigt.
Wenn sie einen Em-Rentner im Garten arbeiten sehen,oder schwere Säcke schleppen etc.,dann melden Sie das?Haben Sie schon mal was von Psychosen gehört,oder anderen schweren Psychischen Krankheiten?
Simonam 25.05.2016 | 17:35
Zitat von Benno R. anzeigenausblenden
....wo der Eine mit ähnlicher Erkrankung arbeitet und der Andere verrentet ist.....aber deshalb ist es ja noch lange nicht verboten die zugeesprochene Rente auch anzunehmen.....wenn Sie einen Versicherungsschaden haben.....und versichert sind.....nehmen Sie ja auch Ihre Versicherung in Anspruch und die wird auch von allen Einzahlern gespeist....
Was soll denn dieser seltsame Vergleich? Versicherungsbetrüger gibt es so wohl bei gesetzlich Versicherten als auch bei privat Versicherten. Wenn alle gesetzlich Versicherten ihre Renten- Krankengeld- Arbeitslosengeld-Zahlungen IMMER zu Recht beziehen, warum haben dann so viele von denen Angst vor Überprüfungen? Gruß
Warum haben soviele Angst vor Überprüfungen.....denken Sie auch manchmal nach.......? Versicherungsvergleich....genau der gleich Quatsch...haben ich von Sozialleistungen geschrieben? Nein! Was die Überprüfungen betrifft.....bezieht sich das ja ausschließlich auf unbefristete Renten und hier wird sehr unterschiedlich von den Rententrägern vorgegangen manche überrprüfen überhaupt nicht und andere werden alle 2 Jahre überprüft .....wie es bis vor kurzem bei der DRV Berlin üblich war oder auch noch ist! Wenn eine unbefristete Rente zugesprochen wird.....sollte wohl genug vorliegen um den Rentner in Ruhe zulassen.....ansonsten braucht es keine unberisteten Renten! Ja der Mensch ist von Grund auf schlecht...wehe einen geht es schlecht und er schlägt daraus auch noch Kapital! MfG Simon
Aufmerksamer Nachbaram 25.05.2016 | 20:08
Warum regen Sie sich denn so künstlich auf? Da die DRV zumindest in 2 Fällen die Renten entzogen hat und außerdem vom Gericht Geldstrafen in beträchtlicher Höhe verhängt wurden, scheinen meine Hinweise wohl berechtigt gewesen zu sein. Als ehemaliger Kaufhausdetektiv habe ich eben einen gesunden Riecher. ;-) So, und jetzt knurrt mir der Magen und daher werde ich jetzt erst einmal ein paar Grillwürstchen und ein paar Bierchen genießen.... Schönes Wochenende!
Claudiaam 25.05.2016 | 20:39
Natürlich haben Sie das! Oder sind Renten etwa keine Sozialleistungen? Außerdem haben Sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen von privaten Versicherungen verglichen. Schon vergessen? LG
Simonam 25.05.2016 | 21:15
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Versicherungsvergleich....genau der gleich Quatsch...haben ich von Sozialleistungen geschrieben? Nein!
Natürlich haben Sie das! Oder sind Renten etwa keine Sozialleistungen? Außerdem haben Sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen von privaten Versicherungen verglichen. Schon vergessen? LG
Was ist die gesetzliche Versicherung den dann .....nichts anderes als eine Versicherung.....Sozialleistungen sind Arbeitslosenhilfe/Hartz IV! Wenn ich zwangsverpflichtet werde in eine Versicherung einzuzahlen.....dann kann ich auch erwarten das ich im Versicherungsfall .....meine mir zustehenden Ansprüche gelten mache! Sorry.....aber ich habe dafür einen anderen Blickwinkel.....auch wenn der nicht jedem passt! MfG Simon
W*lfgangam 25.05.2016 | 21:54
...ALG 2 wird nach dem SGB 2 gezahlt, Rente nach dem SGB 6. Ok, ich geb noch einen drauf: ALG 1 nach SGB 3, UV nach SGB 7, Sozialhilfe(Grundsicherung nach SGB 12 ...die anderen Sozialleistungen der fehlenden SGB können Sie selber sichten. Merken Sie was? ;-) Boah, war hier wieder die Crème de la Crème im Echauffieren unterwegs, Muppet-Show eben ;-) Gruß w.
Claudiaam 25.05.2016 | 23:43
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich bin mir leider nicht sicher, ob der Simon weiß, was "SGB" bedeutet. Daher: SGB = SOZIAL-Gesetzbuch Und Leistungen nach den SOZIALGESETZ-Büchern sind SOZIALLEISTUNGEN !! Das sind BEDARFSABHÄNGIGE, steuergeldfinanzierte FÜRSORGELEISTUNGEN, während Renten, Arbeitslosengeld_1 und Krankengeld beitragsfinanzierte VERSICHERUNGSLEISTUNGEN sind. Noch Fragen, kluger Simon? ;-) LG
Simonam 26.05.2016 | 07:29
Na jetzt habt Ihrs mir mal wieder gezeigt......nur SGB hin oder her......den Beitragszahler interressiert das herzlich wenig. Ja den dicken Wälzer....SGB kenne ich auch noch von meiner ehmaligen Tätigkeit....schönen Tag auch macht so weiter...... MfG Simon
W*lfgangam 26.05.2016 | 22:50
Hallo Simon, wenn man schon die 'dicken Wälzer' als Arbeitsgrundlage kannte, sollte man zumindest die Inhalte kennen und dem Grunde nach sachlich bleiben - oder?! Gegenüber allen Beitragszahlern/Sozialleistungsempfängern - egal in welche SV-Systeme - muss man da keinen sinnfreien Dummfug draus machen. Egal, auch Ihre (Nach)Lernphase fängt mit diesem Forum an ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026