Hallo Sternenvogel,
ja, wenn Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich bereits eine Rente beziehen, erhöht oder mindert sich Ihre Rente grundsätzlich von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.
Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich erhalten Sie im Übrigen auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=26
herunterladen können.