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Unfallrente

von werner Bach12.01.2010 | 12:47
1617 Ansichten
2 Antworten

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Hallo verehrte User, hier meine Frage zur Unfallrente: Wenn jemand eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft erhält ( Arbeitsunfall 30 % G.d.E. ) wie verhält es sich bei Eintritt in die Altersrente, wird die Unfallrente zusätzlich zur Altersrente gezahlt, gibt es eine Verrechnung oder fällt sie dann ganz weg. Für eine entsprechende rückmeldung wäre ich sehr dankbar. viele Grüße an alle

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Antwort von "Feli" kann zugestimmt werden. Grenzbetrag ist allerdings mindestens die Rente aus der Rentenversicherung. Somit wird verhindert, dass im Rahmen der Anrechnung der Unfallrente eine Kürzung unter die gesetzliche Rente nicht erfolgen kann. Bei 30 Prozent M.d.E. beträgt der von "Feli" so bezeichnete Minderungsbetrag allerdings 123,- Euro.

1 Antworten

Feliam 12.01.2010 | 13:35
Es wird geprüft, ob die Unfallrente (gemindert um einen Betrag von ca. 118 Euro bei 30 %MdE) und die Altersrente zusammen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser Grenzbetrag berechnet sich aus 70% des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Unfallrente zugrundeliegt, geteilt durch 12 (=monatlicher Betrag). Wird der Grenzbetrag überschritten, wird die Altersrente entsprechend gekürzt.
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