Der Antwort von "Feli" kann zugestimmt werden. Grenzbetrag ist allerdings mindestens die Rente aus der Rentenversicherung. Somit wird verhindert, dass im Rahmen der Anrechnung der Unfallrente eine Kürzung unter die gesetzliche Rente nicht erfolgen kann. Bei 30 Prozent M.d.E. beträgt der von "Feli" so bezeichnete Minderungsbetrag allerdings 123,- Euro.