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Experten-Antwort

Unfallrente

von Jack 4705.07.2012 | 16:43
1899 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Ich gehe zum 01.08.12 in Rente Ich bekomme zwei Unfallrente eine von 1994 die andere von 2002 welche dieser Unfallrenten wird mit der gesetzlichen Rente verrechnet.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2012 | 10:08

Ihre beiden Unfallrenten werden auf Grund von Unfällen geleistet, die sich vor Erfüllung der Voraussetzungen für die Altersrente ereignet haben. Daher sind beide Unfallrenten vermindert um die gesetzlich vorgeschriebenen Grundrentenbeträge anzurechnen. Eine Anrechnung unterbleibt nur, wenn die Unfallrente(n) auf selbst geleisteten Beiträgen als Unternehmer beruhen. Bei der Anrechnung wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um den Betrag gekürzt, um den bei Zusammenrechnung aller Renten der zu ermittelnde Grenzbetrag überschritten wird. Der Grenzbetrag wird aus dem der höheren Rente zu Grunde liegenden Jahresarbeitsverdienst berechnet.

6 Antworten

Jack 47am 05.07.2012 | 17:02
Hallo Colm Vielen Dank für die schnelle Antwort. Lt. Rentenberater wird jeweils die Hälfte des Jahresverdienstes vor den beiden Unfallrenten berechnet.
Colmam 05.07.2012 | 16:51
Die höchste der beiden
Colmam 05.07.2012 | 17:16
Ich bin kein Profi,da mußte warten bis Dir die Experten was sagen. Mir gehts auch so ,30% und 20%; 30% ist verjährt und bei 20% wir nicht angerechnet. Glück gehabt
Gigiam 05.07.2012 | 18:37
Hallo, beide Unfallrenten werden berücksichtigt. Der Grenzbetrag wird aus dem höchsten Jahresarbeitsverdienst ermittelt. Und @Colm: wenn Sie keine Ahnung haben, lassen Sie doch einfach Ihre sinnlose Antwort. Gigi
Jockelam 06.07.2012 | 07:26
Hallo, die Antwort von Colm ist falsch. Beide UV-Renten werden angerechnet.
Jack 47am 06.07.2012 | 10:14
Hallo Ich möchte mich bei allen bedanken die auf meine Frage geantwortet haben.
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