Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIhre beiden Unfallrenten werden auf Grund von Unfällen geleistet, die sich vor Erfüllung der Voraussetzungen für die Altersrente ereignet haben. Daher sind beide Unfallrenten vermindert um die gesetzlich vorgeschriebenen Grundrentenbeträge anzurechnen. Eine Anrechnung unterbleibt nur, wenn die Unfallrente(n) auf selbst geleisteten Beiträgen als Unternehmer beruhen. Bei der Anrechnung wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um den Betrag gekürzt, um den bei Zusammenrechnung aller Renten der zu ermittelnde Grenzbetrag überschritten wird. Der Grenzbetrag wird aus dem der höheren Rente zu Grunde liegenden Jahresarbeitsverdienst berechnet.
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