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Ungeheuerliche Unterstellungen

von Sozialrechtkundiger17.04.2007 | 23:49
3081 Ansichten
47 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgendes schrieb ein „Experte“: „Die Vorwürfe und Anmaßungen, die hier gegenüber dem Sozialmedizinischen Dienst ausgesprochen werden, sind für uns nicht nachvollziehbar. Dass der beauftragte Gutachter ein Gesetzesbrecher sei, halten wir für einen ungeheuren Vorwurf.“ Diese Aussage bezieht sich auf folgende Behauptung: „ „ Sachverhalt: Viele – nicht alle – der Sozialmedizinischen Dienste der DRV-Regionalträger überlassen ihre ärztlichen Unterlagen zur Aufbewahrung und Weiternutzung der Verwaltung mit ärztlich unkontrollierter Zugriffsmöglichkeit auf die Daten (Privatgeheimnisse) ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Betroffenen. Entsprechend nachfolgendem Auszug aus dem Kommentar zum StGB (Schönke-Schröder) ist diese Praxis m.E. rechtswidrig: „Bei Amtspersonen, die wegen ihres Berufs zugleich unter Abs. l (gemeint ist § 203 StGB, Zitierer) fallen und für die deshalb auch eine innerbehördliche Schweigepflicht besteht (o. 45), bedarf die Weitergabe von Geheimnissen innerhalb derselben Behörde oder an eine Aufsichtsbehörde gleichfalls einer besonderen Offenbarungsbefugnis. Im übrigen, d.h. bei Fehlen einer besonderen gesetzlichen Regelung, ist zunächst selbstverständlich, daß sich eine Offenbarungsbefugnis nicht schon aus dem dienstrechtlichen Verhältnis ergibt (zB Karlsruhe NStZ 93, 405, OVG Lüneburg NJW 75, 2263, Arloth MedR 86, 296 f., Geppert aaO 20 ff., Jähnke LK 43, Kreuzer NJW 75, 2232, Lackner/Kühl 20 mwN). Weil der im öffentlichen Dienst tätige Arzt, Psychologe usw. ungeachtet seiner „Verbeamtung" Arzt usw. und damit Normadressat nach Abs. l bleibt, ist hier vielmehr auch bei der Frage einer innerdienstlichen Offenbarungsbefugnis jedenfalls prinzipiell von den für Abs. l geltenden Regeln auszugehen (vgl. zB auch Kreuzer aaO 2234, Marx GA 83, 170). “ Der „ungeheure Vorwurf“ entpuppt sich also als durchaus berechtigt, denn kein betroffener „Experte“ kann die bekannte und urkundlich belegbare Praxis leugnen, die obigem Zitat eines kompetenten juristischen Werkes widerspricht. Die Ärzte des Sozialmedizinischen Dienstes verstoßen m.E. aber nicht nur deswegen gegen Recht und Gesetz, sondern auch wegen der Tatsache, dass sie rechtswidrig erlangte Unterlagen – insbesondere ärztliche Entlassungsberichte der Reha-Ärzte (Kliniken, verantwortlich ist jedoch der Arzt, Psychologe etc.) – nutzen und unbefugt offenbaren, deren rechtswidrige Erlangung sie an der Nichtvorlage eine schriftlichen Entbindungserklärung von der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB erkennen können. Die auf den Seiten der DRV gegebene Begründung für die rechtswidrige Einstufung einer ärztlichen Behandlung (Behandlung in einer Klinik unter ärztlicher Aufsicht und Verantwortung) als Auftragsdatenverarbeitung, die einer Überprüfung von Studenten des 2. Semesters Jura nicht standhalten würde, ist mehr als abenteuerlich. Auch hier gilt – wie bei allen allgemeinen Behauptungen -, dass nicht alle Regionalträger das im Internet veröffentlichte Verfahren der DRV-Bund tatsächlich praktizieren. Auch nicht jeder Arzt, der für die DRV-Träger tätig wird, verletzt geltendes Recht, nur dürfte ihm der Nachweis der Einholung von schriftlichen Entbindungserklärungen bereits sehr schwer fallen; um so schwieriger wird der Nachweis einer mündlich erteilten Entbindungserklärung, angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung den Ärzten suggeriert, dass eine Entbindungserklärung nicht erforderlich sei. Bzgl. des „wir“: Wenn Sie als antwortender „Experte“ mit „wir“ antworten, hätte ich gerne gewusst, wer „wir“ ist und welche fachliche Qualifikation die Institution „wir“ hat. Beachten Sie bitte, dass ich Ihnen und den „wirs“ die Möglichkeit biete, das Problem „Ungeheuerlichkeit“ sachdienlich und öffentlich in diesem Forum für Ihre Berater auszudiskutieren. Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen und den „wirs“ die Zeit wegläuft, die Datenerhebungspraxis der DRV auf eine rechtsstaatlich einwandfreie Basis zu bringen und zukünftig „Ihre“ Ärzte zu rechtlich einwandfreien Verhalten anzuhalten. Sie und die „wirs“ sollten nicht vermuten, dass ein der Rechtsordnung entsprechendes Prüfungsverfahren nicht bereits läuft. Kann denn der "Experte" sagen, wer dafür zuständig ist? - Für die Überprüfung der Praxis der DRV -

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Sozialrechtkundiger,

Ihre Beiträge lassen definitiv auf ein fundiertes Wissen schließen, sprengen aber zwischenzeitlich den Rahmen unseres Portals.

Alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind verpflichtet bei der Bearbeitung Ihrer medizinischen Sachverhalte die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Vor allem auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte wird besonders Wert gelegt.

Sollten in diesem Bereich tatsächlich offensichtliche Verstöße vorhanden sein, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Rentenversicherungsträger ( Sozialministerien ) zu wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Lieber Sozialrechtskundiger,

die Kernthemen dieses Forums sind Fragen rund um die gesetzliche Rente und zusätzliche Altersvorsorge. Das Forum ist definitiv nicht der richtige Ort, um juristische Grundsatzprobleme zu diskutieren. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass die gesetzliche Rentenversicherung alles tut, um den Schutz der persönlichen Daten ihrer Versicherten und Rentner zu gewährleisten. Wenn Sie und Ihre Freundin dazu anderer Meinung sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

45 Antworten

Schnarch, schnarcham 18.04.2007 | 07:20
Da schlummer ich ja gleich wieder weg!! Leute können schon Probleme heben!! Zum Glück hab ich diese Nicht!!
---am 18.04.2007 | 07:32
Wenn Sie sich mal die Erläuterungen zu diesem Expertenforum durchlesen, wissen Sie wer "wir" sind.
Selina IIam 18.04.2007 | 07:35
"Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen"
48zigeram 18.04.2007 | 07:49
...stellen Sie sich bitte vor den - Reichstag - und verkünden dort IHR Problem ! Hier soll Menschen in Not geholfen werden ! Wer Hilfe von der DRV benötigt muss offen und ehrlich seine gesundheitlichen Daten zur Beurteilung jedem Rädchen im Getriebe der DRV sein " Öl " geben - sonst blockiert es ! Freundlicher Gruss 48ziger
Schiko.am 18.04.2007 | 08:59
Solche menschen müssten hier eintragungsverbot erhalten. Was nützt den durchschnittsteilnehmer solcher palaver? Immer wieder das gleiche strickmuster. Ich bedauere jeden der aus gesundheitlichen gründen früher in rente muß. Anderseits sind halt beitragsgelder auch "Treuhandgelder" Während die einen behaupten es ist sehr leicht die erwerbs- minderungsrente zu erhalten erklären andere- die gesund- heitlich sehr angeschlagen sind- wie schwer es einem gemacht wird diese rente zu bekommen. Bin überzeugt, das zweite ist richtig. Damit aber die erstgenannten nicht recht bekommen sind nun halt mal viele gesundheitliche be- funde notwendig. Traurig, dass immer wieder gefragt wird, ob die weiterleitung von vertraulichen unterlagen nicht gegen den datenschutz verstößt. Ist es denn auch so schlimm, wenn der gesetzgeber bei befristeter EM. rente alle paar jahre erneut gesundheitliche angaben verlangt? An der arbeitszeit für die betroffenen kann es doch wohl nicht liegen. Auch ein auto wird ständig und regelmäßig durch den TÜV überprüft. Sage mir aber jetzt keiner ich vergleiche autos mit menschen, wie dies schon einmal ein politiker" Dr. Kirchhof " vorgeworfen hat als er in sachen krankenversicherung durchaus einzubauende element wie bei der kasko- versicherung sah. Auf solche sozialrechts- kundler können wir ver- zichten! MfG.
Frageram 18.04.2007 | 10:45
Was ist Ihr Problem??
Nixam 18.04.2007 | 10:19
Ihr Anliegen ist von ungeheuerlicher Tragweite. Wenn Sie ein Problem haben, dann wenden Sie sich einfach an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und klären Sie dort die rechtliche Lage ab. Vielleicht ist man dort bereit, eine Anweisung an die DRVs oder sonstwen zu geben,wie zu verfahren ist. In diesem Forum haben Sie sich leider "verlaufen".
skatam 18.04.2007 | 12:42
lieber schiko, wir brauchen die kirchof`und auch SEEHOFER`S... potente leute... mit arschbacken wie beamtenhasser gehörten hier verboten. die sich während ihrer arbeitszeit hier vergnügen.... mfg skat
Antoniusam 18.04.2007 | 13:36
.......man kann aber auch maßlos übertreiben und anderen Leuten tierisch auf die Nerven gehen ! Wie schön, dass Sie keine echten Probleme haben ! MfG
!am 18.04.2007 | 14:00
Warum, er hat doch Recht! Ungeheuerlich.
DNam 18.04.2007 | 14:07
Dem Sozialrechtkundiger kann ich grundsätzlich zustimmen. Logistisch sollte es kein Problem darstellen, wenn med. Ermittlungen und Entscheidungen/Stellungnahmen zentral vom ärztlichen Dienst erstellt und diese Unterlagen auch dort gelagert bzw. unter Verschluss gehalten werden. Der ärztliche Dienst würde in solchen einem Fall als med. "Koordinierungsstelle" dienen. Dem Leistungsträger bzw. der Sachbeabeitung würde nur das Ergebnis der ärztlichen Ermittlung mitgeteilt werden. Allerdings bin ich der Ansicht, dass der Datenschutz innerhalb der RV ausreichend gewahrt wird.
Sozialrechtskundigeram 18.04.2007 | 23:10
Was führt Sie dann denn in dieses Forum?
Sozialrechtskundigeram 18.04.2007 | 23:20
"Wer Hilfe von der DRV benötigt muss offen und ehrlich seine gesundheitlichen Daten zur Beurteilung jedem Rädchen im Getriebe der DRV sein " Öl " geben - sonst blockiert es !" Sie irren. Wer Leistungen von der DRV oder einem anderen Leistungsträger haben will, muß nur Berechtigten (Fachkundigen) die gesundheitlichen Verhältnisse (Befunde)im erforderlichen Maße offenbaren. Und das sind allein die Gutachter. Die Verwaltungstypen und Juristen brauchen diese Daten nicht, denn von Medizin haben die NULL Ahnung. Wer als Verwaltungstyp blockiert, weil er medizinische Daten haben will, die er objektiv nicht benötigt, könnte sich der (versuchten) Nötigung schuldig machen.
Sozialrechtskundigeram 18.04.2007 | 23:29
Sie kapieren offensichtlich nicht, daß ein ärztlicher Gutachter, der seine Berufspflichten nachgewiesen verletzt hat, hinsichtlich seines Gutachtens ebensowenig vertrauenswürdig ist, wie ein TÜV-Gutachter, der auf Anweisung seines Chefs vertrauliche Daten über technische Prüfungen entgegen gesetzlicher Bestimmungen betriebsöffentlich verwalten läßt. Was Sie fordern entspricht der Forderung von Kriminellen, die die Abschaffung der Polizei und der Justiz fordern.
Sozialrechtskundigeram 19.04.2007 | 22:04
Was haben das Behaupten und der Nachweis rechtswidrigen Handelns von MA einiger der DRV-Träger mit politischen Meinungsäußerungen gemein? Die Frage ist doch: Gehört es zu den Mitwirkungspflichten rechtswidriges Verhalten der MA der DRV-Träger dulden?
Sozialrechtskundigeram 19.04.2007 | 21:36
"Ihre Beiträge lassen definitiv auf ein fundiertes Wissen schließen, sprengen aber zwischenzeitlich den Rahmen unseres Portals." Ist ja schön, dass dies mal jemand von der DRV festgestellt hat, neben den Professoren, die mich geprüft haben. "Sollten in diesem Bereich tatsächlich offensichtliche Verstöße vorhanden sein, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Rentenversicherungsträger ( Sozialministerien ) zu wenden." Meinen Sie nicht, dass zuerst einmal die Selbstreinigungskräfte wirken sollten, bzw. diesen die Chance gegeben wird, bevor unsereins mit behördlichen Maßnahmen, dann aber auch mit allen berufsrechtlichen Konsequenzen für die angestellten Ärzte und sonstigen Beteiligten zuschlägt? Ist a wohl kein Problem für Sie bei den anderen Trägern anzufragen und ggfs. den Hinweis zu geben, das dortige Verfahren der Verwahrung von Arztakten doch mal anhand der Kommentierungen zum StGB zu prüfen. Die beamteten Ärzte sind bis auf eine Ausnahme vor berufsrechtlicher Verfolgung geschützt, denn es ist nicht anzunehmen, dass die jeweilige DRV-Geschäftsführung Disziplinarverfahren gegen Leute einleitet, von denen sie das rechtlich zu beanstandende Verhalten verlangt hat. Im übrigen sprengt meine implizite Frage nach einer Mitwirkungspflicht, die vom Antragsteller bzw. Leistungsempfänger die Duldung rechtswidriger Verfahrensabläufe und Offenbarungen verlangt, nicht den Rahmen dieses Forums, denn hier antworten ja "Experten". Eine meiner Ex-Kommilitoninnen geht demnächst in die Reha und sieht sich mit dem m.E. illegalem Reha-Entlassungsberichtsverfahren der DRV konfrontiert. Was soll die denn nun tun? Gleich denen von der Klinik sagen, dass die von ihr eine schriftliche Entbindungserklärung benötigen, ansonsten ist ne Anzeige nach § 203 StGB fällig? Oder besser das Schreiben erst am letzten Tag vorlegen, um nicht irgendwelche Retourkutschen zu "provozieren"? Oder das Schreiben per Einschreiben/Rückschein erst nach Entlassung zuschicken?
Sozialrechtskundigeram 19.04.2007 | 22:18
"In diesem Forum haben Sie sich leider "verlaufen"." Wohl kaum, denn die DRV-Regionalträger (deren Verantwortliche)haben nunmehr die Pflicht ihre Verfahrensabläufe in Bezug auf die Beachtung des § 203 StGB durch ihre beamteten und angestellten Ärzte genauestens zu prüfen und das umzusetzen, was unsereins aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verlangt. Tun sie es nicht, müssen die Damen und Herren in den Geschäftsführungen mit Disziplinarverfahren rechnen. "Wenn Sie ein Problem haben, dann wenden Sie sich einfach an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und klären Sie dort die rechtliche Lage ab. Vielleicht ist man dort bereit, eine Anweisung an die DRVs oder sonstwen zu geben,wie zu verfahren ist." Dieser Satz zeigt Ihre Inkompetenz, denn im Gegensatz zur Expertin wissen Sie nicht, dass nach dem SGB IV die Aufsichtsbehörden zuständig sind. Als fairer Kritiker habe ich über dieses Forum den Trägern ermöglicht, schnell und unbürokratisch einen eklatanten Mißstand zu beseitigen. Wollen die doch sein, wenn es um Hilfe geht. Nun können die zeigen, wie schnell sie sind rechtswidrige Verfahren zu beenden.
Sozialrechtskundigeram 19.04.2007 | 22:08
"In diesem Forum haben Sie sich leider "verlaufen"." Wohl kaum, denn die DRV-Regionalträger (deren Verantwortliche)haben nunmehr die Pflicht ihre Verfahrensabläufe in Bezug auf die Beachtung des § 203 StGB durch ihre beamteten und angestellten Ärzte genauestens zu prüfen und das umzusetzen, was unsereins aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verlangt. Tun sie es nicht, müssen die Damen und Herren in den Geschäftsführungen mit Disziplinarverfahren rechnen. "Wenn Sie ein Problem haben, dann wenden Sie sich einfach an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und klären Sie dort die rechtliche Lage ab. Vielleicht ist man dort bereit, eine Anweisung an die DRVs oder sonstwen zu geben,wie zu verfahren ist." Dieser Satz zeigt Ihre Inkompetenz, denn im Gegensatz zur Expertin wissen Sie nicht, dass nach dem SGB IV die Aufsichtsbehörden zuständig sind. Als fairer Kritiker habe ich über dieses Forum den Trägern ermöglicht schnell und unbürokratisch einen eklatanten Mißstand zu beseitigen.
Sozialrechtskundigeram 19.04.2007 | 22:52
Dass öffentlich Bedienstete und Typen im weißen Kittel Straftaten begehen können und Zwangsversicherte, die sich nicht wehren können, weil sie in Not sind, das dulden müssen. Ansonsten habe ich keine Probleme.
Sozialrechtskundigeram 19.04.2007 | 22:53
Irgendwo im GG steht, dass jeder ein Widerstandsrecht hat, wenn die Beseitigung des Rechtsstaates droht. Wenn im Bereich der "Sozialen Sicherung" - hier Rentenversicherung - Willkür und Rechtsbruch an der Tagesordnung sind, nicht überall im Bereich der DRV, dann habe ich als studierter Bürger die Pflicht darauf hinzuweisen und auf Änderung zu dringen. Wenn ich Ihnen (und anderen) damit auf die Nerven gehe, so ist das gut so, denn Sie und die anderen sind diejenigen, die das rechtswidrige Verhalten durch Duldung noch fördern und durch Ihre Äußerung die Beendigung hinauszögern -wollen?- . Wenn also ein Arzt seine elementarste Berufspflicht - die Schweigepflicht - die Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt alles erfährt, was bedeutsam sein könnte - verletzt, was ist er bei der Gutachtenerstellung noch bereit zu verletzen? Eventuell die die medizinische Krankheitslehre außer Acht zu lassen und falsch zu gutachten? Ach so, Sie hatten gute Erfahrungen mit Ihrem ... ?!?
Sozialrechtskundigeram 19.04.2007 | 23:06
:-)) Danke! :-) Wie von der Expertin ja indirekt bestätigt.
Schlaumeieram 20.04.2007 | 07:37
Da das vorrangige Ziel Ihrer Kollegin ja wohl ist, wieder gesund zu werden, sollte sie sich vielleicht auch hierauf konzentrieren und Ihre Kräfte nicht durch eine Auseinandersetzung mit dem Ihrer Meinung nach unrechtmäßigen Gebahren der Rentenversicherungsträger verschwenden. Und außerdem... wen stört denn dieses Verfahren und vor allem aus welchem Grund... Ich verstehe diese ganze Diskussion hier nicht, aber das werden Sie mir als studierter, mit fundiertem Fachwissen ausgestatteter, von Professoren geprüfter Mitbürger sicherlich erklären können...
DNam 20.04.2007 | 09:56
Lieber Sozialrechtskundiger! Ich habe mir die Mühe gemacht, mir mal eine Entbindung von der Schweigepflicht bzw. der Einwilligungserklärung des Antragstellers durchzulesen. Versicherte entbinden meiner Meinung nach nicht den ärztlichen Dienst der RV von der Schweigepflicht sondern die Rentenversicherung als Gesamtbehörde. Der ärztliche Dienst der RV tritt nicht als "eigenständige Behörde oder Person" sondern als Rentenversicherung auf. Daher wird in der RV auch die Wir-Form verwandt. Ich würde es zur leichteren Verständnis mal so formulieren: Ein Gutachten wird nicht vom ärztlichen Dienst sondern von der Deutschen Rentenversicherung erstellt. Dadurch würden sich Ihre Bedenken in Luft auflösen. Sie können aber sicher sein, dass die RV hoch ausgebildete Juristen beschäftigt, die sich bereits mit solchen Gedankengängen wie den Ihren auseinandersetzt hat . Sollte das Vorgehen der RV tatsächlich rechtswidrig sein, wäre schon längst Abhilfe geschaffen worden.
Sozialrechtskundigeram 20.04.2007 | 11:04
Genau das tut die DRV (bzw. einige der Träger) eben nicht, oder wie kommt der Unfug von der Datenverabeitung im Auftrag durch Ärzte in den Rehakliniken auf die Webseiten aller Träger, die angeblich dazu führt, dass Ärzte ihre Berufspflicht (siehe Berufsordnung) und Rechtspflicht (siehe StGB) nicht mehr einhalten brauchen sollen? Was meine Ex-Kommilitonin betrifft, so ist das nicht meine Freundin. Sie als MA der Träger erwarten von den Antragstellern und Leistungsempfängern korrekte und vollständige Angaben im medizinisch notwendig gewordenen Leistungsfall. Die Versicherten haben einen Rechtsanspruch darauf, dass die ärztliche Schweigepflicht konsequent eingehalten wird. Nur so erhält jeder Arzt die Informationen, die er benötigt. Insbesondere bei einer Reha-Behandlung gilt das. Wenn die DRV ein Beratungsportal betreibt, gehört es auch dazu, korrekt die juristische Seite darzustellen, wenn danach gefragt wird und nicht lapidar zu sagen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder zu behaupten, "wir tun alles ... ". Ansonsten wird der Expertenrat in anderen Fällen unglaubwürdig. Ich gehe eher davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit des Gangs zum Anwalt für die Reha-Ärzte größer ist, denn der Verstoß gegen die BO ist allzu offensichtlich. Es liegt also jetzt bei den DRV-Trägern so rasch zu handeln, wie die DRV es ja bezüglich der Versicherten tun will und es auf den Formblättern schreibt und gleich dahinter eine ziemlich fragwürdige Belehrung nebst pauschaler Entbindungserklärung anfügt, um es einmal milde auszudrücken. Fachjuristen halten diese Erklärung für nichtig und rechtsunwirksam.
@ Redaktionam 20.04.2007 | 11:49
Gibt es keinen Spam-Filter in diesem Forum? Ich kann die Absicht der sinnfreien Einträge von "Sozialrechtskundiger" nicht erkennen...
Zustimmenderam 20.04.2007 | 11:55
Dem schließe ich mich an. Es ist wirklich niemandem mit dieser Prinzipienreiterei gedient. Und wenn jemand sich durch die Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger in seinen Rechten verletzt sehen sollte, dann soll er sich doch einen Rechtsverdreher nehmen, der das dann für Ihn ausficht.
...2am 20.04.2007 | 11:40
Es läge aber vielleicht auch bei Ihnen als juristisch gebildetem und verantwortungsvollem Bürger und Ex-Kommilitonen, für Ihre Ex-Kommilitonin tätig zu werden und z.B. das Bundesversicherungsamt oder eben doch einen Anwalt oder sich selbst einzuschalten. Das bedingt allerdings zunächst die Einsicht, dass Sie mit Ihren Ausführungen (ob die nun berechtigt sind oder nicht) in diesem Forum jedenfalls nicht ans Ziel kommen werden, wie die Diskussionen vergangener Tage und Monate zeigen - so enttäuschend und unbefriedigend das für Sie auch sein mag. So viele Versicherte haben gegen als rechtswidrig empfundene Entscheidungen oder Verfahrensweisen der Sozialversicherungsträger schon den Rechtsweg beschritten (und das oftmals mit Erfolg), warum versuchen Sie es also nicht selbst? Ich denke, das wäre doch um einiges effektiver, als sich auf fruchtlose Einträge in einem anonymen Forum zu beschränken. Den Schutz eben dieser Anonymität haben Sie dann natürlich nicht, aber darauf sind Sie bestimmt auch gar nicht angewiesen. Und wenn Ihre Bemühungen dann Erfolg gezeigt haben, schauen Sie einfach in diesem Forum mal wieder vorbei und berichten darüber, damit andere auch einen Nutzen davon haben. Alles Gute!
ohneam 20.04.2007 | 12:32
Ich vermute Ihre Kom. hat sich bereits durch Sie rechtlich vertreten lassen und dies wird wird sicher von Erfolg gekrönt sein.... so fit wie Sie sind und so sozialrechtskundig wie Sie sich hier geben.... Ich wünsche Ihnen weiterhin viele Klienten 1.Der Rentenversicherungsträger (hier ...zuständige Sachbearbeiter )benötigt die med. Unterlagen bzw. die Diagnosen um einschätzen zu können, in welche Klinik ein Vers. zur Reha gehen kann. Dies ist nicht die Aufgabe der Ärzte. 2. Sollte es um Rente gehen können die Ärzte zwar einschätzen ob der Vers. noch seiner alten Tätigkeit nachgehen kann aber Verweisungsberufe bzw. Ansprüche auf Renten und Renten wegen Teilweiser EM können wiederum nur in den Rentenabschnitten geklärt werden. Hier wären die Ärzte überfordert. Nicht weil Sie dumm sind, sondern weil es einfach nicht ihr Fachgebiet ist. 3. Die Versicherten unterschreiben nach der Reha in der Einrichtung ein "Blatt" auf dem steht, wer ihren Reha E-bericht (außer dem einweisenden und kostentragenden Träger) erhalten darf. Da im Normalfall die DRV den Versicherten zur Reha schickt benötigt sie auch Unterlagen um anschließend den Kurerfolg zu prüfen und weitere Maßnahmen einleiten zu können, wie z.B. eine anschließende Rente auf Zeit ...
Sozialrechtskundigeram 20.04.2007 | 14:25
"Ich verstehe diese ganze Diskussion hier nicht, .. " Aber Sie können nachvollziehen, dass jemand sehr schnell die Polizei anrufen wird, wenn in seiner Tempo 30 Zone ständig einer mit Tempo 60 oder mehr rast ... Eine staatliche Organisation sollte nicht rechtsverletzend tätig werden und auch andere nicht dazu anhalten. "Da das vorrangige Ziel Ihrer Kollegin ja wohl ist, wieder gesund zu werden, sollte sie sich vielleicht auch hierauf konzentrieren und Ihre Kräfte ... " Merken Sie was? Ist das nicht fast schon Nötigung?
Sozialrechtskundigeram 20.04.2007 | 14:16
Lesen Sie erst mal richtig, was da im Formular steht und beschäftigen Sie sich erst einmal intensiv mit dem 2. Kapitel des SGB X, denn §§ 35 und 37 SGB I, dem § 100 SGB X und dem § 203. Ich gehe mal davon aus, dass Sie ein paar Wochen brauchen, um das darüber geschriebene Material zu lesen und richtig einzuordnen. "Sie können aber sicher sein, dass die RV hoch ausgebildete Juristen beschäftigt, die sich bereits mit solchen Gedankengängen wie den Ihren auseinandersetzt hat ." Da ich weiß, wer das fabriziert hat, was da auf der Homepage an Unfug steht, weiß ich auch, daß das keine Juristin ist. "Sollte das Vorgehen der RV tatsächlich rechtswidrig sein, wäre schon längst Abhilfe geschaffen worden." Erst mal muß das jemandem auffallen. Meinen Sie nicht auch?
Sozialrechtskundigeram 21.04.2007 | 21:22
Die DRV ist ein "Beamtenapparat" und die Beamten dieses Apparates haben die Pflicht selbst für die Beachtung der Gesetze zu sorgen. Wenn denen also plausibel - habe ich - präsentiert wird, dass dem nicht so ist, haben die alle Hebel in Bewegung zu setzen, um das aufzuklären. Der Gang zur eigenen Rechtsabteilung führt m.E. nicht dazu im Falle einer Strafanzeige mit unvermeidbaren "Verbotsirrtum" davonzukommen. Tun sie es nicht und hat unsereiner Recht, ist ein Disziplinarverfahren fällig. Aber vielleicht übersteigt das Ihre persönlichen kognitiven Fähigkeiten.
Sozialrechtskundgeram 21.04.2007 | 21:14
"Ich vermute Ihre Kom. hat sich bereits durch Sie rechtlich vertreten lassen" Vermuten Sie weiter ... "3. Die Versicherten unterschreiben nach der Reha in der Einrichtung ein "Blatt" auf dem steht, wer ihren Reha E-bericht (außer dem einweisenden und kostentragenden Träger) erhalten darf." Der Rest Ihres Beitrags ist Spekulation, mehr nicht; und hat mit der Realität meiner ex-Kommilitonin und ihrer Reha nix zu tun. Sie irren ganz gewaltig. Weder die Tatsache der "Kostenträgerschaft" noch die der "Einweisung" berechtigt einen Arzt einer Reha-Klinik etc. zur Durchbrechung seiner Schweigepflicht, strafrechtlich in § 203 StGB normiert. Die ärztliche Schweigepflicht ist berufsausübungsbezogen und nicht funktionsbezogen.
Sozialrechtskundigeram 21.04.2007 | 21:31
"dass Sie mit Ihren Ausführungen (ob die nun berechtigt sind oder nicht) in diesem Forum jedenfalls nicht ans Ziel kommen werden, wie die Diskussionen vergangener Tage und Monate zeigen - so enttäuschend und unbefriedigend das für Sie auch sein mag." Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was mein Ziel ist. Sicher ist doch nur, dass der permanete Rechtsbruch im Bereich der DRV zu beenden ist; und das eines meiner Ziele ist. Was meine ex-Kommilitonin betrifft, so weiß Sie aus eigener Sachkunde - hat ja fast dasselbe wie ich studiert, nur nicht mit meiner Extremnote abgeschlossen - was sie tun hat. Sie wußte allerdings im Gegensatz zu mir nichts von der "heimlichen Automatik" des m.E. zweifellos rechtswidrigen Datentransfers entgegen § 203 StGB. Und falls Sie der Ansicht sind, daß die hier publizierten Ansichten der Leute, die, warum auch immer die Problematik nicht begreifen können oder wollen, mich frustrieren würden, so haben Sie noch nie was von sozialwissenschaftlichen Erhebungsmethoden gehört oder nicht ins Kalkül genommen, daß ich ab jetzt ne sozialwissenschaftliche Studie betreibe. Die Leute hier, die sich ratgebend äußern, sind Teilweise echt klasse in ihrer Naivität und Nichtinformiertheit.
Sozialrechtskundigeram 21.04.2007 | 21:54
"Ich kann die Absicht der sinnfreien Einträge von "Sozialrechtskundiger" nicht erkennen..." Es zwingt Sie niemand, meine Beiträge zu lesen. Sollten jedoch an diesem Zwang leiden, stellen Sie doch einen Reha-Antrag bei der nächsten DRV-Beratungsstelle.
Sozialrechtskundigeram 21.04.2007 | 21:58
" Der ärztliche Dienst würde in solchen einem Fall als med. "Koordinierungsstelle" dienen." Die sozialmedizinischen Dienste (die dort tätigen Fachärzte) der DRV-Träger haben die Aufgabe die medizinischen Vorraussetzungen für Leistungen zu prüfen und gutachterlich (fachärztlich) zu beurteilen. Da kaum jemand im Verwaltungsbereich Tätiger in der Lage sein wird, ein ärztliches Gutachten qualitativ beurteilen zu können, reicht die Aussage des medizinischen oder psychologischen Gutachters aus, ob die beantragte Leistung nach medizinischem Wissen zu gewäheren ist oder nicht, wie lange etc. ... . Dies heißt natürlich nicht, daß der Mediziner des Dienstes kein Gutachten zu erstellen hat und dies im ärztlichen Bereich zu Beweiszwecken zu verwahren hat. Nur der Verwaltung darf er es nicht zur Aufbewahrung überlassen. "Allerdings bin ich der Ansicht, dass der Datenschutz innerhalb der RV ausreichend gewahrt wird." Eben nicht - siehe oben - überall.
Sozialrechtskundigeram 21.04.2007 | 22:11
".......man kann aber auch maßlos übertreiben und anderen Leuten tierisch auf die Nerven gehen ! " Es zwingt Sie niemand meine Ansichten zu lesen, sich dazu zu äußern und sich anschließend darüber zu beschweren, dass ich Ihnen auf die Nerven gehe. "Wie schön, dass Sie keine echten Probleme haben !" Vorbeugen ist besser als heilen! Ich weiß ja nicht, ob ich jemals einen Reha-Antrag stellen muß, aber für den Fall, daß ich es muß, hätte ich gerne das m.E. zweifellos rechtswidrige Verfahren beseitigt, damit mir nicht noch weiterer (gesundheitlicher) Schaden entsteht, weil jedermann weiß, daß Gerichtsprozesse an die "Nerven gehen".
...2am 22.04.2007 | 10:26
Na ich denke schon, dass Ihr Ziel ziemlich offensichtlich ist ;-) Diskutieren um der Diskussion willen. Auch eine Möglichkeit, Frustrationen abzubauen. Und der regelmäßige Hinweis auf angebliche "Extremnoten" in irgendwelchen ominösen Prüfungen durch "Professoren" klingt auch eher nach einem verkappten Minderwertigkeitskomplex. Aber nichts für ungut. Jedem Tierchen sein Plaisirchen.. Schönes Wochenende :-))))
Schlaumeieram 23.04.2007 | 09:16
"Aber Sie können nachvollziehen, dass jemand sehr schnell die Polizei anrufen wird, wenn in seiner Tempo 30 Zone ständig einer mit Tempo 60 oder mehr rast ..." Wenn das so einer ist wie Sie, dann kann ich das sehr gut nachvollziehen, womit ich allerdings noch immer den Grund dieser Diskussion nicht verstehe... Und ob das Nötigung ist, oder nicht können Sie 3-Sterne-Rechtskundiger mit Sicherheit besser beurteilen. Es ist mir allerdings ziemlich egal.... Wenn Sie was erreichen wollen, in Ihrer Angelegenheit, dann klopfen Sie doch hier nicht nur große Sprüche, sondern unternehmen Sie was und zwar an der richtigen Stelle.....
Sozialrechtskundigeram 23.04.2007 | 15:11
"Wenn Sie was erreichen wollen, in Ihrer Angelegenheit, dann klopfen Sie doch hier nicht nur große Sprüche, sondern unternehmen Sie was und zwar an der richtigen Stelle....." Zunächst einmal gilt es den Tatbestand des Verschuldens (schuldhaftes Unterlassen) auf der DRV-Seite zu schaffen und dann gehts los an der richtigen Stelle. Eine der DRV-Anstalten hat bereits die Rechtsaufsicht erfolgreich am Hals nebst Datenschutzbeauftragten und muß ihr geliebtes Verfahren umstellen ... Und für die mutmaßlichen Verfehlungen der Ärzte interessieren sich auch schon ein paar Ärztekammern ...
Schlaumeieram 23.04.2007 | 15:30
Der Dank der Versichertengemeinschaft ist Ihnen sicher...
Sozialrechtskundigeram 24.04.2007 | 23:07
Eine Gruppe von Zwangsversicherten bildet nie eine Gemeinschaft.
Schlaumeieram 25.04.2007 | 13:38
Ach ja??? Wer legt denn das fest? Und was ist denn mit dem Begriff der Solidargemeinschaft? Sind nicht z. B. die gesetzlich Krankenversicherten eine solche?
Sozialrechtskundigeram 25.04.2007 | 23:55
"Und was ist denn mit dem Begriff der Solidargemeinschaft? Sind nicht z. B. die gesetzlich Krankenversicherten eine solche?" Schon mal was Marketing gehört? Solidarität per Gesetz verordnet ist keine Solidarität. Es gibt auch keine weißen Rappen.
Schlaumeieram 26.04.2007 | 07:03
Es ging doch aber gar nicht um Solidarität sondern um den Begriff der Gemeinschaft und eine Gemeinschaft kann sehr wohl per Gesetz verordnet sein. Für mich hat eine Gemeinschaft etwas gemein, und das ist sowohl bei der Gruppe der Rentenversicherten als auch der gesetzlich Krankenversicherten der Fall...
Sozialrechtskundigeram 27.04.2007 | 22:26
Sie schrieben ausdrücklich von "Solidargemeinschaft". Aber lassen wir das, es führt nicht weiter. Weiter führen könnte Sie - nicht mich - der neueste Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die möglicherweise kriminellen Versuche bestimmter Krankenkassenverwaltungen das Gesetz zu umgehen und sich illegal - so Herr Schaar - sensible Daten der Versicherten zu beschaffen.
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