Hallo Esther W.,
auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze werden Arbeitsentgelt (aus einer Beschäftigung), Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit) und vergleichbares Einkommen (Vorruhestand, Bezüge aus einem öffentlich rechtlichen Amtsverhältnis) angerechnet. Bei Renten wegen Erwerbsminderung sind zusätzlich noch bestimmte Sozialleistungen zu berücksichtigen.
Unterhaltsleistungen Ihrer Tochter werden keinesfalls auf die Rente angerechnet