Hallo Linda,
während der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie Übergangsgeld. Wann dies überwiesen wird hängt von vielen Faktoren ab, das kann man leider nicht pauschal beantworten. Da müssten Sie sich nochmal mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der DRV in Verbindung setzen und konkret nachfragen ob schon alle Unterlagen vorhanden sind.