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Zur Experten-Antwort springenHallo Bernd Müller,
die Zeit des Unterhaltsgeldbezuges vor 1.7.1978 kann nur eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit sein. Soweit derzeit nur die Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung gespeichert ist, würde ich Ihnen raten, bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger die Anerkennung der Zeit der Arbeitslosigkeit zu beantragen. Diese Anrechnungszeit zählt dann mit zu den 45 Jahren.
, Passt genau zu 'zählt mit' ! Damit werden eben die Zeiten erfasst, in den per Gesetz keine Beiträge vom AA zur Rente entrichtet worden sind. Gruß w.Hallo Wolfgang, das hört sich für mich ganz wunderbar an. Da hat die Aussage von der Außenrentenstelle weder so noch so gestimmt. Es fehlt ja nur ein Jahr. Ich wollte eigentlich bis 65 durcharbeiten aber das ständige Sitzen macht meiner Wirbelsäule schmerzhafte Probleme.
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