Hallo A.B.,
mit dem „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts“ vom 15.12.2004 wurde die Eingetragene Lebenspartnerschaft ab 01.01.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen.
Seitdem werden eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt.
Es bestehen Ausnahmen bei bestimmten Formen von im Ausland registrierten Lebenspartnerschaften.