Bestehen hinsichtlich Rentenrecht/Beitragsrecht/Versorgungsausgleich (jeweils nur bezogen auf die gesetzliche Rentenversicherung) noch irgendwelche Unterschiede zwischen einer (nach 2012) eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer gleichgeschlechtlichen Ehe?
Welche ggfls.?
Vielen Dank!
13.11.2017, 08:59
von
A. B.
13.11.2017, 09:11
von
Jonas
Kurz und knapp:
Nein.
13.11.2017, 09:53
Experten-Antwort
Hallo A.B.,
mit dem „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts“ vom 15.12.2004 wurde die Eingetragene Lebenspartnerschaft ab 01.01.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen.
Seitdem werden eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt.
Es bestehen Ausnahmen bei bestimmten Formen von im Ausland registrierten Lebenspartnerschaften.