Sie müssen zunächst Ihren Anspruch gem. dem EuG-Urteil einklagen. Sollten Sie individuell den Anspruch durchsetzen, muss der Arbeitgeber die Zahlung durchführen. Wenn dann die Zahlung in den letzten Lohnabrechnungszeitraum gelegt wird (was die Regel ist) hätten Sie einen Anspruch auf Neuberechnung Ihrer EM-RT. Aber nichts für Ungut, das kann dauern!