Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Buttala,
zum Urlaubsanspruch kann und darf die Deutsche Rentenversicherung leider keine Auskünfte geben.
Es empfiehlt sich aber eine Nachfrage beim Arbeitgeber. Für gewöhnlich sollte wohl ein anteiliger Urlaub bis zum Rentenbeginn zustehen. Ob sich daran etwas ändert, nur weil Sie bereits seit 08/2012 krank geschrieben sind, muss leider unbeantwortet bleiben.
Auch die Frage ob Sie für 2013 und anteilig 2014 ggf zusätzliche Urlaubstage wegen Ihres Schwerbehindertenausweises bekommen können, kann von der Deutschen Rentenversicherung nicht beantwortet werden.
Auch die Frage ob Ihr Beschäftigungsverhältnis automatisch erlisch muss zunächst offen bleiben. Auch hier ist bitte Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber erforderlich, da sich Fragen zum Beschäftigungsende idR aus den arbeits-/tarifrechtlichen Regelungen ergeben.
Also bitte auf jeden Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber (ggf Personalrat/Betriebsrat, Gewerkschaft, o.ä.) suchen um qualifizierte Informationen zu bekommen.
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