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Experten-Antwort

Urlaubsgeldabgeltung

von Richard03.03.2014 | 13:12
1169 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, können sie mir sagen ob und wenn ja wie eine Urlaubsgeldabgeltung auf eine EM Rente angerechnet wird? a, gar nicht b, wird einmalig mit dem Monat der Auszahlung verrechnet c, wird über mehrere Monate mit der EM Rente verrechnet Angenommen 1000 Euro Bruttoemrente Angenommen 10000 Urlaubsgeldabgelt für 2 Jahre Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) erzielt, dann liegt ein Hinzuverdienst i. S. d. § 96 a SGB VI vor.

Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Es kommt also auf den Monat der Zahlung an.

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4 Antworten

GroKoam 03.03.2014 | 15:00
Wenn Überhaupt dann nur im Monat der Auszahlung. Entscheident ist ob das Arbeitsverhältnis noch bestand hat. P. S: Sie wissen aber schon das Ihnen nur die letzten 15 Monate zustehen und nicht zwei Jahre, jedenfalls laut der gängigen Rechtsprechung.
Richardam 03.03.2014 | 15:22
Das mit den 15 mon kann sein ...aber wenn der Ag für 2 Jahre zahlt werde ich ihn nicht dran hindern :-) Das Arbeitsverhältnis würde mit der Abgeltung für den Urlaub enden. Danke erst mal, vielleicht kann es der Experte noch konkretisieren!
GroKoam 03.03.2014 | 15:33
Wenn der Arbeitgeber das macht dann herzlichen Glückwunsch. Bei bestehendem Arbeitsverhältnis wird die Abgeltung im Auszahlungsmonat angerechnet und damit hat es sich.
Richardam 03.03.2014 | 17:48
Dankeschööööön :-)
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