Hallo Petra,
dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären können.
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Hallo Petra,
dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären können.
zur Bestätigung hier die 'Rechtsgrundlage' https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.htmlHallo, da mein Reharückreisetag auf einen Montag fäll, würde ich gern den Folgetag Urlaub nehmen... ist das gesetzlich möglich? Herzlichen DankDer Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. ... Beantragt werden muss der Urlaub so, wie es im Betrieb üblich ist, am besten schon vor Antritt der Reha. Also muss der Arbeitgeber den Urlaub gewähren, er kann nicht - wie sonst wie bei normalen Urlaubsanträgen - dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Ich kenne es auch nicht anders. LG
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