Hallo Tante Frieda,
bitte lassen Sie sich die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) auf Betriebs- bzw. VBL-Renten von Ihrer Krankenkasse erläutern. Nach unserem Kenntnisstand werden hierbei im Bereich der Krankenversicherung die vollen Beiträge vom Versicherten erhoben.
Eine Beteiligung des Rentenversicherungsträgers an den KV-Beiträgen ist nur für den Bereich der gesetzlichen Rente möglich.