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Experten-Antwort

VBL Rente und Krankenversicherung

von Tante Frieda14.04.2016 | 09:49
2103 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich beziehe Altersrente und, da ich im ÖD beschäftigt war, auch eine VBL-Zusatzversorgungsrente. Laut deren Bescheid zahle ich aber den *vollen* Beitrag zur KV alleine - gibts da keinen Zuschuss? Danke schon mal! Frieda

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tante Frieda,

bitte lassen Sie sich die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) auf Betriebs- bzw. VBL-Renten von Ihrer Krankenkasse erläutern. Nach unserem Kenntnisstand werden hierbei im Bereich der Krankenversicherung die vollen Beiträge vom Versicherten erhoben.

Eine Beteiligung des Rentenversicherungsträgers an den KV-Beiträgen ist nur für den Bereich der gesetzlichen Rente möglich.

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5 Antworten

*****am 14.04.2016 | 09:54
Bitte erkundigenSie sich bei der VBL als Zahler der Betriebsrente
MWXZam 14.04.2016 | 10:10
Der volle Beitragssatz sei gerechtfertigt und könne Rentnern zugemutet werden, so das oberste Gericht, das damit entsprechende Entscheidungen des Bundessozialgerichts bestätigte. (Az. 1 BvR 2137/06)
kein Experteam 14.04.2016 | 10:25
Bei Versorgungsbezügen zahlt der KV-Pflichtversicherte die Beiträge allein (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
KALLIam 14.04.2016 | 12:19
Es wird nicht nur die Krankenversicherung in voller Höhe abgezogen, sondern auch die Pflegeversicherung.
Schießl Konradam 16.04.2016 | 13:13
Kleiner Hinweis, auch bei der gesetzlichen Rente hat der Versicherte den vollen Beitrag von 2,35 ohne KInd sogar 2,60 aufzubringen.. Weil sie Krankenkassen schon vor Jahren hoch verschuldet waren, kam die Ministerin Ulla auf die Idee , den vollen Beitrag den Rentenempfänger aufzuladen. Ein kleines Bonbon, bei dieser Rentenart gilt noch die frühere Steuerpraxis der Ertragsanteil Be- steuerung. Im Gegensatz zur nachgelagerten Besteuerung ist das Alter bei Renteneintritt und nicht bei Rentenbeginn maßgebend. Sogar r verbessert, statt 27% wie früher, beginnend mit "nur" 18% mit 64 Jahren 19 % usw. MfG.
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