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Experten-Antwort

Vergleichbare Tätigkeiten zur BU-teilw.EM

von maurer25.01.2016 | 21:05
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1 Antworten

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In meinem Beruf als Altenpflegerin und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr einsatzfähig. Wenn ich als ALLTAGSBEGLEITER :Deren Aufgabe ist,Begleitung z.B.Arztbesuche oder zur Krisenintervention.Beschäftigung zur Verbesserung des psychischen und körperlichen Wohlbefindens usw.Also.keine Pflegetätigkeiten.Ist dies eine vergleichbare Tätigkeit zum alten Beruf oder nicht? Könnte evtl in der Jugendhilfe tätig werden.Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage lässt sich hier im Forum nicht so ohne weiteres beantworten.

Zunächst kommt es darauf an, welche Tätigkeiten Sie tatsächlich als Alltagsbegleiterin verrichten werden. Die Betreuungskräfte-Richtlinie des Spitzenverbandes der Krankenkassen grenzt nicht klar zwischen betreuender und pflegender Tätigkeit ab. Bei einigen Arbeitgebern werden Alltagsbegleiter daher auch (teilweise) in der Pflege eingesetzt. Dann wäre die Tätigkeit für Sie auf wohl weniger geeignet.

Weiterhin kommt es darauf an, aus welchen Gründen Sie ihren Beruf als Altenpflegerin nicht mehr ausüben können. Handelt es sich z. B. um psychische Gründe, dürfte auch die Tätigkeit als Alltagsbegleiterin kaum besser geeignet sein als eine Tätigkeit als Altenpflegerin. Handelt es sich z. B. um orthopädische Gründe (z. B. kein schweres Heben mehr, keine Tätigkeiten im Knien und Hocken) müsste geprüft werden, welche körperliche Belastungen die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten als Alltagsbegleiterin mit sich bringen.

Kurzum: Maßgebend sind die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Ihre körperlichen Beeinträchtigungen, die zur Berufsunfähigkeit geführt haben. Ihre Frage kann daher letztlich nur von einem Arzt beantwortet werden.

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