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Experten-Antwort

Vergleichsbewertung und fiktive

von chi18.06.2017 | 23:19
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich versuche zur Zeit, die Angaben aus meiner Renteninformation nachzuvollziehen (also: Wie kommt man von meinem Versicherungsverlauf zu den angegebenen Beträgen für Entgeltpunkte, Rentenanwartschaft und Erwerbsminderungsrente?). Für die Altersrente funktioniert das auch einwandfrei; die EM-Rente (und damit die Gesamtleistungsbewertung für die Zurechnungszeit) ist aber eine härtere Nuß. In § 71 SGB VI steht unter anderem:
(3) Für die Gesamtleistungsbewertung werden jedem Kalendermonat 1. (…) 2. mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung mindestens 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde gelegt und diese Kalendermonate insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt. Bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung. (…)
Das betrifft mich, weil ich vor dem 25. Geburtstag (sogar mehr als) 36 Monate mit Pflichtbeiträgen habe. Ein Teil davon stammt aus dem Zivildienst, der Rest waren Nebenjobs im Studium; bei den letzteren liegt parallel eine Anrechnungszeit für Hochschulausbildung, also eine beitragsfreie Zeit. Nun heißt es in den Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen zur Vergleichsbewertung (§ 73 SGB VI) in R2.2 allerdings (http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
Treffen jedoch Zeiten der Berufsausbildung und beitragsfreie Zeiten zusammen, liegen trotz der Regelung des § 71 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 letzter Halbs. SGB VI beitragsgeminderte Zeiten im Sinne von § 73 S. 1 Nr. 1 SGB VI vor. Die hierfür in der Grundbewertung enthaltenen Entgeltpunkte sind in vollem Umfang abzusetzen und der belegungsfähige Gesamtzeitraum ist entsprechend zu reduzieren.
Worauf stützt sich das? Auf das „insoweit” im Gesetzestext? Ich habe die Grundbewertung und die Vergleichsbewertungen durchgeführt (Grundbewertung mit den aufgewerteten Zeiten der fiktiven Berufsausbildung, Vergleichsbewertung ohne). Der Wert aus der Grundbewertung liegt erheblich höher, ergibt aber immer noch nicht die ausgewiesene EM-Rente aus der Renteninformation. Wenn ich aber entgegen R2.2 eine Vergleichsbewertung mit diesen aufgewerteten Zeiten durchführe, kommt bis auf einige Cent (möglicherweise Rundungsfehler) die richtige EM-Rente heraus. (Nur der Vollständigkeit halber: Die zweite Vergleichsbewertung liegt in jedem Fall niedriger als die normale.) Werden diese aufgewerteten Zeiten in der Vergleichsbewertung nun ignoriert (entsprechend R2.2) oder doch berücksichtigt (wofür der Rentenbetrag spricht)? Läßt sich irgendwie nachvollziehen, wie die Deutsche Rentenversicherung für meine Renteninformation genau gerechnet hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo chi,

fordern sie von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft für Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Berechnungsunterlagen an, dann können sie die Berechnung nachvollziehen.

Falls dann immer noch Fragen auftreten , wenden sie sich zwecks Erläuterung an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Nähe (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Jonnyam 19.06.2017 | 08:04
Na, dann kontrollieren Sie doch mal den gesamtbelegungsfähigen Zeitraum, und zwar das Ende. Vermutlich liegt dies weit in der Zukunft. D.h. Die Gesamtleistungsbewertung bezieht sich auf die Regelalterrsrente. Deshalb kann der ziemlich hohe Wert aus der Grundbewertung gar nicht für die EM-Rente gelten. Da müßte das Ende am Tag der Auskunft liegen, um die Zurechnungszeit zu bewerten.
chiam 20.06.2017 | 17:31
Gut, ich war in der hiesigen Beratungsstelle und habe die Rentenauskunft angefordert. (Direkter Ausdruck war nicht möglich.) Auf dem Zettel steht "Regelaltersrente mit Berechnungsanlagen" – man hat mir versichert, das sei so richtig und würde auch die Unterlagen für die EMR enthalten. Ich bin gespannt. :-)
W*lfgangam 20.06.2017 | 21:29
Zitat von chi anzeigenausblenden
...lediglich den 'richtigen' Rentenbetrag für die EMRT unter aktuellem Datum - nicht den Rechenweg/Gesamtleistungsbewertung/die Vergleichsberechnungen dazu ...geht ja in dieser Auskunft nur um die Regelaltersrente zum Tag xx.yy.zzzz der Erstellung der Rentenauskunft. Eine Rentenauskunft für EMRT lässt sich natürlich explizit auch anfordern/könnte normalerweise vor Ort ausgedruckt werden ...wenn da nicht immer diese 'pöse' Technik wäre :-) Gruß w.
Unwissendeam 21.06.2017 | 17:11
Zitat von chi anzeigenausblenden
So ist es. Während der Zivildienstzeiten haben Sie doch wahrscheinlich keine Zeiten der Hochschulausbildung, oder? Sie müssen bei der Vergleichsbewertung genau differenzieren, welche aufgewerteten Zeiten mit einer beitragsfreien Zeit (Hochschulausbildung) zusammentreffen und welche nicht. Jeder der 36 Kalendermonate muss dabei einzeln betrachtet werden. Alle Monate mit aufgewerteten Zeiten, in denen keine beitragsfreien Zeiten vorhanden sind, werden bei der Vergleichsbewertung weiter berücksichtigt. Da Sie die Berechnung der EM-Rente nachvollziehen wollen, hilft Ihnen eine Rentenauskunft für die Regelaltersrente kaum weiter. Die Berechnungsanlagen beziehen sich dann nur auf die Altersrente. Lediglich eine Rentenauskunft für eine EM-Rente anfordern, hilft Ihnen auch nicht weiter. Daraus werden Sie die genaue Berechnung der EM-Rente in der letzten Renteninformation nicht auslesen können. Sie sollten explizit eine Rentenauskunft für eine EM-Rente mit Leistungsfall = Datum der Renteninformation und mit allen Berechnungsgrundlagen anfordern. Nur wenn der gleiche Leistungsfall vorgegeben wird, bekommen Sie die exakte Berechnung, die der Renteninformation zugrunde lag.
Genervteram 21.06.2017 | 20:13
Hallo chi! Wenn Sie die Hintergründe der Rentenberechnung verstehen wollen, sollten Sie die angebotenen Vorträge der DRV in Ihrer Region besuchen. Für ein Forum ist dieses Thema viel zu kompakt!
chiam 22.06.2017 | 00:36
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Hm, ich befürchte, die Vorträge werden auch eher die Grundzüge behandeln und nicht die Details. Richtig, der größte Teil der Zivildienstmonate ist nicht beitragsgemindert. (Ausnahme ist der erste Monat – da fiel der Monatserste auf das Wochenende, und ich wurde erst zum Montag einberufen. Das Wochenende ist Übergangszeit.) Ich habe das für meine Berechnungen entsprechend auseinandergepflückt. Ja, das wäre zumindest logisch. :-) Nun, ich werde jetzt abwarten, was da mit der Post kommt; und wenn es tatsächlich so ist, muß ich wohl noch mal hin und eine zweite Auskunft anfordern. In dem Fall hätte jedenfalls die Beratungsstelle etwas dazugelernt; und ich habe es ja nicht eilig. Das stimmt natürlich, aber die nötigen Anpassungen (entsprechend mehr Zurechnungszeit, dafür weniger belegungsfähige Monate im Nenner bei der Gesamtleistungsbewertung) sollte ich hinbekommen. Der Knackpunkt ist wirklich die Behandlung der beitragsfreien/-geminderten Zeiten und der fiktiven Zeiten der beruflichen Ausbildung. Was davon wie aufgewertet oder herausgerechnet wird, ändert sich ja nicht mehr. Danke allen für die Hinweise. Jetzt werde ich erst einmal die Rentenauskunft (und dann wohl die zweite) abwarten.
Unwissendeam 22.06.2017 | 07:51
Nichts für ungut, Generverter. Dies ist ein Rentenforum und daher sind Fragen zur Rentenberechnung hier genau richtig. Es gibt auch keinerlei Vorgaben, dass hier nur "leichte Kost" behandelt werden darf. Wenn die Thematik Ihren geistigen Horizont übersteigt, schalten Sie doch einfach Ihren Computer aus. (Das hatte ich Ihnen schon mal vor ein paar Tagen empfohlen). Oder suchen Sie sich ein Micky-Maus-Forum!
Naseweisam 22.06.2017 | 21:27
Unwissend ist doch gar nicht so unwissend, sie/er hat doch völlig Recht. Eine Renteninfo erwähnt zwar die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung, allerdings mit der Einleitung "Wären Sie heute....", also am Tag der Renteninfo Die - erst jetzt beantragte - Rentenauskunft explizit zur EM-Rente, vielleicht mit einem Datum im Juli, kann definitiv nicht mit der Renteninfo verglichen werden. Sie zeichnet sich auch dadurch aus, dass bei der Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate bis zum ........ (Eintritt der Erwerbsminderung) steht.
Unwissendeam 27.06.2017 | 12:12
W*lfgang schrieb: Eine Rentenauskunft für EMRT lässt sich natürlich explizit auch anfordern … >Unwissende: Lediglich eine Rentenauskunft für eine EM-Rente anfordern, hilft Ihnen auch nicht weiter. _Daraus werden Sie die genaue Berechnung_ der EM-Rente in der letzten Renteninformation nicht auslesen können.
...so langsam werden Ihre Einlassungen immer 'komischer'! Gruß w.
Ich glaube nicht, dass meine Antwort 'komisch' ist, sondern für Chi absolut zielführend. Naseweis hat es sehr toll erklärt, warum man unbedingt eine Rentenauskunft mit demselben Leistungsfall wie bei der Renteninformation beantragen muss. Ansonsten stimmen die Berechnungen - insbesondere die Vergleichsbewertungen, um die es hier ja geht - nicht überein. Ich nehme mal an, dass Sie das ganze nur deswegen 'komisch' finden, weil Sie gar nicht gewusst haben, dass es solche Möglichkeiten im Rahmen der Rentenauskunft gibt. :-)
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