Hallo Luis,
Vorruhestandsgeld kann für Arbeitnehmer der alten Bundesländer ab einem Lebensalter von 55 Jahren gewährt werden. Vorruhestandsgeld wird für einen Zeitraum des Ausscheidens aus dem Arbeitsprozess bis zur Gewährung der Altersrente gezahlt. Wir stimmen „Schade“ zu. Eine „betriebliche EM-Rente“ ist im Antrag unter dem Punkt 3.17 nicht gemeint.