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Experten-Antwort

Verlängerung Erwerbunfähigkeitsrente als auch Reha abgelehnt

von Anne07.07.2020 | 10:43
495 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einer wirklich schweren Krebserkrankung, die ich nur knapp überlebt habe ( und sicher ist es immer noch nicht) bezog ich 4 Jahre volle Erwerbsminderungsrente. Da ich starke psychische Folgeerkrankungen hatte, die auch lückenlos dokumentiert waren ( Arzt und Klinik) beantragte ich 6 Monate vor Ablauf der Erwerbsminderungsrente eine Reha, um meine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Die wurde mit einem Standartschreiben abgelehnt. Daraufhin stellte ich einen Verlängerungsantrag Erwerbsminderungsrente, ebenfalls alle Befunde gleich im Anhang mit dabei. Wurde auch abgelehnt. Ist das Gang und gebe von der DRV, das man nach so langer Erkrankung von jetzt auf gleich ohne jegliche Unterstützung wieder arbeiten muss? Klar ich könnte Wiederspruch einlegen, aber dazu fehlt mir die Kraft. Ich frage jetzt auch nicht unbedingt nach den rechtlichen Standpunkt, klar weiß ich das ich da sogar gerichtlich vorgehen mag. Ich frage mich eher nach den moralischen Standpunkt, warum so schwer erkrankte wie ich noch nicht mal eine Reha bekommen, damit der Einstieg ins Berufsleben etwas leichter wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir uns als Vertreter der Rentenversicherung nicht zu moralischen Standpunkten äußern können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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21 Antworten

Max4.0am 07.07.2020 | 11:22
Hallo Anne, nach dem moralischen Standpunkt dürfen Sie in diesem Land nicht fragen. Es ist bitter, okay. Aber steigern Sie sich nicht da rein, blicken Sie nach vorn. Dafür müssen Sie etwas tun. Auf jeden Fall Widerspruch stellen - dafür hat man immer die Kraft. Dafür reicht ein Einzeiler in der vorgegebenen Frist. Die Begründung können Sie nachliefern. Wenn Sie sich nicht dazu in der Lage sehen, nehmen Sie sich auf jeden Fall einen Rechtsbeistand; anwaltliche Hilfe ist für mein Dafürhalten immer besser als irgendein Sozialverband. Viel Glück!
Studentam 07.07.2020 | 11:03
Wie wäre es, wenn Sie dann anderes wählen? Die aktuelle Rentengesetzgebung basiert schlicht zum größten Teil auf der von Grünen und SPD. Die Reha ist dafür da, Ihre EM oder drohende EM zu verbessern/verhindern. Als Startmaßnahme nach einer längeren EM ist sie eben nicht gedacht. Es gibt schlicht keine Übergangslösungen, entweder man ist EM oder nicht. Wenn nicht kann man arbeiten, auch macj langer Arbeitslosigkeit gibt es keine Integrationsmaßnahme da muss man auch ab dem ersten Tag funktionieren. Wenn Sie der Meinung sind nicht arbeiten zu können, dann gehen Sie in den Widerspruch. Hilfe gibt es bei Anwälten und Sozialverbänden. Vielleicht wäre auch eine Teil EM sinnvoll, das kann man auch durchblicken lassen. Letztendlich ist das Argument der moralischen Verwerfung an den Gesetzgeber zu richten, die Verwaltung tut größtenteils nur das was sie darf.
Realitätam 07.07.2020 | 12:32
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Hallo Anne, bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir uns als Vertreter der Rentenversicherung nicht zu moralischen Standpunkten äußern können. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das verstehe ich ja. Aber sie hätten ja mal darlegen können, warum es keinerlei Hilfen gibt für Erwerbsgeminderte, die dann wieder in den Beruf sollen. Vielleicht wäre das ja zumindesten mal ein Denkanstoß für die DRV? Ehemals erwerbsgeminderte waren lange Krank, sind oft schon älter, haben ewig nicht gearbeitet und es gibt kein Konzept diese Leute zu unterstützen? Traurig.... Jeder Langzeitarbeitslose bekommt alle Hilfen dieser Erde. Kranke nichts. Armes Deutschland
Jammern auf hohem Niveau können die Deutschen am besten. Sehen Sie sich Abends die Tagesschau an und versuchen Sie zu begreifen, dass es uns im Vergleich zu anderen Ländern hier sehr gut geht. Auch der Denkanstoß an die Rentenversicherung geht in die falsche Richtung. Die Politik und nicht die Rentenversicherung macht die Gesetze.
Anneam 07.07.2020 | 12:17
Das verstehe ich ja. Aber sie hätten ja mal darlegen können, warum es keinerlei Hilfen gibt für Erwerbsgeminderte, die dann wieder in den Beruf sollen. Vielleicht wäre das ja zumindesten mal ein Denkanstoß für die DRV? Ehemals erwerbsgeminderte waren lange Krank, sind oft schon älter, haben ewig nicht gearbeitet und es gibt kein Konzept diese Leute zu unterstützen? Traurig.... Jeder Langzeitarbeitslose bekommt alle Hilfen dieser Erde. Kranke nichts. Armes Deutschland
Feliam 07.07.2020 | 12:18
Wenn die Reha-Maßnahme durch die Rentenversicherung abgelehnt wurde, könnten Sie zur Stabilisierung Ihres Gesundheitszustandes eine Reha über Ihre Krankenkasse beantragen. Wenn Sie der Meinung sind, dass auch nach ggf. der durch die KK durchgeführten Reha immer noch eine Erwerbsminderung vorliegt, sollten Sie gegen den ablehnenden Rentenbescheid auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Das kostet Sie, wie erwähnt, nur einen Brief, ggf. mit der Darstellung Ihres Gesundheitszustandes und der Angabe der Ärzte, bei denen nachgefragt werden könnte. Kann man leicht von zuhause aus erledigen.
Angelaam 07.07.2020 | 12:33
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Hallo Anne, bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir uns als Vertreter der Rentenversicherung nicht zu moralischen Standpunkten äußern können. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das verstehe ich ja. Aber sie hätten ja mal darlegen können, warum es keinerlei Hilfen gibt für Erwerbsgeminderte, die dann wieder in den Beruf sollen. Vielleicht wäre das ja zumindesten mal ein Denkanstoß für die DRV? Ehemals erwerbsgeminderte waren lange Krank, sind oft schon älter, haben ewig nicht gearbeitet und es gibt kein Konzept diese Leute zu unterstützen? Traurig.... Jeder Langzeitarbeitslose bekommt alle Hilfen dieser Erde. Kranke nichts. Armes Deutschland
Kranke nichts? Sie haben eine kostspielige Krebsbehandlung bekommen die zur Heilung führte. Sie wurden 4 Jahre von der DRV alimentiert. IST DAS NICHTS?
Kleeblattam 07.07.2020 | 13:36
Alles rum diskutieren hilft nicht weiter. Blicken Sie nach vorne. Sie haben mit Ihrer schweren Erkrankung soviel Stärke und Durchhaltevermögen bewiesen. Ich rate ihnen dringend dazu, einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen. Der formuliert Ihnen Anhand Ihrer Arztbriefe und Schilderungen eine vernünftige und aussagekräftige Begründung. Alleine ist man meiner Meinung und Erfahrung damit überfordert. Ggf. schießt man sich noch ein Eigentor. Außerdem kennt er alle Fristen...u.s.w. Wünsche Ihnen viel Erfolg!!!
Fraukeam 07.07.2020 | 13:55
Von einem Tag auf den anderen einsteigen müssten Sie sicher nicht. Es gibt immer noch die Einarbeitungsmodelle, früher nannte man das Hamburger Modell. Da fängt man z. B. mit nur 2 Stunden täglich an und steigert das allmählich. Dass Sie selber sich wieder für erwerbsfähig halten, haben Sie ja geschrieben. Da ist doch nicht verwunderlich, dass eine erneute Rentenverlängerung abgelehnt wird. Ich sehe auch nicht recht, was nach 4 Jahren Krankheit und intensiven Therapiemöglichkeiten eine Reha erreichen soll?
Meinungam 07.07.2020 | 18:48
Meiner Erfahrung nach greift in dieser Konstellation kein Hamburger Modell oder Ähnliches, da die Fragnde ja zuvor eine volle Rente bezogen und auch keine Reha durchlaufen hat. Die aktuelle Art der DRV volle EM-Renten ohne irgendwelche Hilfsangebote nach Jahren zu entziehen, entspricht meiner Meinung nach jedenfalls nicht dem Slogan "ein Leben lan für Sie da - mit Sicherheit", mit dem die DRV sich selbst darstellt. Vielmehr wird man doch komplett allein gelassen, oder? Man scheint vollkommen "durchs System" gerutscht zu sein - kein Zweig der Sozialversicherung darf/kann/will in der Lage helfen. Das kann doch so nicht beabsichtigt sein. Von daher finde ich Annes Hoffnung, der DRV einen Denkanstoß zu geben, gar nicht so unsinnig. Vielleicht kann der Beitrag ja verantwortliche Entscheider weitergeleitet werden. Nichts für ungut!
Peter T.am 07.07.2020 | 19:29
Haben Sie vielleicht durch die Krebserkrankung eine Schwerbehinderung? Die gibt es oftmals für 5 Jahre. Dann könnten Sie versuchen über das Integrationsamt Wiedereigliederungshilfe zu erhalten. Des Weiteren müsste Ihnen ein BEM angeboten geworden sein, wenn Sie am Anfang der Krankheit über 6 Wochen krank waren. Das würde auch eine Eingliederung bringen können. Oder halt versuchen über den Arzt ein Hamburger Modell anzustreben. Viel Erfolg...
Rechtswahreram 07.07.2020 | 20:54
Wenn sie formlos Frist wahrenden Widerspruch einlegen, dann fordern sie auch gleichzeitig Akteneinsicht. Nur mit den Akten zu ihrem Fall können sie ersehen, warum die DRV genau abgelehnt hat. Nach dem Aktenstudium reichen sie fristgemäß die Begründung zum Widerspruch ein. Nehmen sie sich bei Bedarf einen Anwalt für Sozialrecht. Tip: Wenn sie nach einer möglichen Ablehnung ihres Widerspruches durch die DRV vor dem Sozialgericht Klage einreichen, dann beantragen sie gleichzeitig Eilbedürftigkeit ihres Verfahrens. Dann geht es sehr viel schneller( 2-4 Monate), als normal( 1-2 Jahre).
Janaam 07.07.2020 | 20:28
Besteht denn überhaupt noch ein Arbeitsverhältnis?
Valzuunam 08.07.2020 | 08:49
Zitat von Rechtswahrer anzeigenausblenden
Eilbedürftige Verfahren kennt das SGG nicht. Deshalb gibt es so etwas auch nicht. Ob das einzelne Gerichte auf „eigene Faust“ anders handhaben weiß ich zwar nicht, aber es ist nur sehr schwer vorstellbar. Falls Sie eine einstweilige Anordnung meinen (§86 b Abs. 2 SGG), ist sowas - nur einstweilig - nur in wenigen Ausnahmefällen möglich - nimmt die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweg. Also bitte weder dem Fragesteller noch den Mitlesern hier unberechtigte Hoffnungen machen.
Rechtswahreram 08.07.2020 | 10:41
Entschuldigung, ich meine den einstweiligen Rechtsschutz. Dieser beschleunigt das Verfahren erheblich.
Nachfrageram 08.07.2020 | 11:24
Aus welchem Grund wurden die beiden Anträge denn abgelehnt bzw. welche Voraussetzungen sind denn lt. den Bescheiden nicht erfüllt?
Robbieam 08.07.2020 | 12:48
Zitat von Meinung anzeigenausblenden
Hallo Meinung und Anne, ich habe mit demselben Problem zu kämpfen: ich hatte für 2 Jahre die EMR und wurde nicht verlängert und laut Sozialmediziner benötige ich wegen Reha noch LTA! Soll heißen, genau wie in Ihrem Fall soll ich nach jetzt 7 Jahren der Nicht-Erwerbstätigkeit einfach so wieder arbeiten gehen ohne eine Job zu haben und ohne jegliche Ahnung wie ich an diesen kommen sollte, da ja reichlich gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Ich habe mich daraufhin, so wie hier ja auch bereits erwähnt, wegen 50 GdB an mein hiesiges Integrationsamt gewandt und wurde hier auf Reha-Pro, ein Programm von einigen Jobcentern weitergeleitet. Allerdings weiß ich bis dato noch nicht, was dieses Programm bietet, ich weiß nur, dass es absolut freiweilig ist. EInen Beratungstermin hierfür habe ich leider erst in weiteren 3 Wochen erhalten, dann weiß ich mehr. Sollte dies jedoch die einzige Möglichkeit sein nach soooo ewig langer Zeit in die Berufstätigkeit zu kommen, werde ich das versuchen. evtl. gibt es so etwas auch für Sie, Anne. Ansonsten stimme ich völlig zu, dass man wirklich durchs System fällt bei der DRV, keine Ahnung wie sich die Damen und Herren das so denken, wie man nach etlichen Jahren wieder einen Job ohne Hilfe anfangen soll. Ich war für die letzte Tätigkeit vor der EMR berufsunfähig geschreiben worden, ergo muss ich irgendwie etwas neues erlernen, bin aber Jg. 1966 und habe bereits erfoglos eine Umschulung gemacht. Viel Glück Ihnen. Freundlichst, Robbie
Meinungam 08.07.2020 | 14:37
Das geht aber alles nur, WENN man tatsächlich gesund genug ist. Dies sollte man mit seinen Ärzten sorgfältig klären. Wenn dann die eigenen Ärzte, die einen normalerweise ja lange und gut kennen, von einer Erwerbstätigkeit dringend abraten, bleibt nur der Gang vor das Sozialgericht (wenn auch der Widerspruch abgelehnt wurde). Ich bin mal gespannt, wie die Gerichte mit diesen Fällen umgehen. Wunderheilungen nach Jahren der dokumentierten und andauernden Arbeits-/Erwerbsunfähigkeit? Tja... An Anne und die anderen Betroffenen: wenn tatsächlich weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht: Krankschreiben lassen!
Janaam 08.07.2020 | 14:28
Wenn man erstmal in die Arbeitslosigkeit geht, hat man die besten Voraussetzungen wieder langsam ans arbeiten herangeführt zu werden. Es gibt da soviele Programme. Habe sie selbst schon genutzt.
Claudiaam 08.07.2020 | 15:30
Ob und inwieweit man tatsächlich belastbar ist, lässt sich meiner Meinung nach aber nur tatsächlich über das praktische Arbeiten ermitteln. Und auch hier sollte und kann die tatsächliche Arbeitsfähigkeit oft auch nur in aufstockender Weise ermittelt werden. Also in dem man nach so langer Arbeitsunfähigkeit versucht, Schritt für Schritt wieder Fuß zu fassen. Der einzig dafür denkbare Weg , wenn man sich selbst ( und auch die Ärzte) einen wieder für arbeitsfähig halten) sind meiner Meinung nach Praktika, über die man versuchen kann, wieder Fuß zu fassen. Das ist natürlich kein gangbarer Weg, wenn man sich weiter für erwerbsunfähig hält. Dann muss man sich konsequent krankschreiben lassen und ggf. seine Ansprüche versuchen gerichtlich durchzusetzen.
Siehe hieram 08.07.2020 | 15:43
Hallo Anne, wenn das jetzt gerade noch ganz aktuell ist, könnten Sie auch versuchen, über eine Krankschreibung eine Wiedereingliederung durch die Krankenkasse zu erhalten. Denn wenn Ihr Krankengeldanspruch VOR der EM-Rente noch nicht ausgeschöpft, bzw. evtl. durch Erstattung von rückwirkend bewilligter EM-Rente wieder aufgelebt war, haben Sie auch nach der EM-Rente noch Anspruch auf dieses Krankengeld. Eine Lücke zwischen EM-Rente und wieder Krankengeld sollte dann aber nicht sein. Vielleicht ist das ja noch eine Chance für Sie. Alles Gute!
Antonam 08.07.2020 | 17:28
Standardschreiben sind logisch. Die DRV muss auf juristisch geprüfte Formulierungen zurückgreifen. Es wäre bedenklich, wenn jeder Sachbearbeiter Prosa schreiben würde. Ich verstehe natürlich, dass man sich bei Standardformulierungen nicht Ernst genommen fühlt. Bei medizinischen Unterlagen kommt es nicht nur auf Diagnosen an. Der Verlauf der Behandlung, der Umfang und positive Entwicklungen wirken sich auf die Beurteilung aus. Je nach Unterlagen kann die Beurteilung der DRV schlüssig sein. Und aus Sicht der DRV läge keine Wunderheilung vor, sondern eine positive Entwicklung. Und wenn die DRV davon ausgeht, dass eine Arbeitsfähigkeit vorliegt, ist manIn nicht alleine gelassen... Vor einem Widerspruch sollten die Unterlagen nochmal hinsichtlich missverständlicher Formulierungen durchforstet werden. Neben Arztbriefen ist es wichtig den Selbstauskunftbogen genau auszufüllen. Ich empfehle eine Beratung durch einen Sozialverband (VDK, SoVD). Die Verbände führen gegen Gebühr auch Widersprüche und Klagen durch.
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