Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Krause,
In Ergänzung bzw. Abänderung unserer Aussage von gestern 15:47 Uhr in Ihrem zweiten Beitrag (?) sehen wir es wie „Oldenburger“, dass über Ihren Widerspruch offensichtlich noch nicht entschieden wurde. Daher bitte den Widerspruchsbescheid abwarten, ob dem Widerspruch damit abgeholfen wird oder aber ggfs. Klage beim Sozialgericht einlegen. Ob dies dann allerdings sinnvoll wäre, insbesondere wenn Sie hoffentlich wieder eine Arbeit aufgenommen haben, können sie dann ggfs. im Oktober im Beratungsgespräch abklären lassen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.