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Experten-Antwort

Vermietung von Garagen bei voller EM-Rente

von Thomas D.04.05.2015 | 14:32
2769 Ansichten
14 Antworten

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Hallo und guten Tag! Darf ich als Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente ein Einkommen aus der Vermietung von Garagen beziehen, ohne dass es rentenschädlich ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mieteinnahmen werden nicht angerechnet.

Als Hinzuverdienst gelten jedoch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft.

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13 Antworten

Eumelam 04.05.2015 | 14:41
Es kommt drauf an, wie die Einnahmen auf dem Steuerbescheid erscheinen. Laufen diese unter Vermietung/Verpachtung, sind diese Einkünfte nicht rentenrelevant. Anders bei Einkünften aus Land- u. Forstwirtschaft, Gewerbetrieb oder selbständiger ARbeit.
HotRodam 04.05.2015 | 14:44
Bis 450 Euro werden für euch Rentner wohl anrechnungsfrei sein. Da für uns Hartz4-Empfänger andere Gesetze gelten, greifen die Erwerbslosenverwahranstalten alles ab was über 100 €URO hinausgeht.
Schorscham 04.05.2015 | 15:19
Und warum werden Mieteinnahmen nicht angerechnet, wenn jemand Wohnungen oder Garagen vermietet, weil er damit sein Einkommen erhöhen will? Die Grenze zum "Gewerbebetrieb" scheint ziemlich schmal und somit schnell überschritten zu sein.
KroGoam 04.05.2015 | 15:33
Ich denke es macht einen Unterschied ob jemand eine Grage vermietet weil der Sohn mit dem Auto ausgezogen ist oder ob jemand 10 Garagen vermietet. Letzteres könnte man durchaus als Gewerbe bezeichnen.
Herz1952am 04.05.2015 | 16:48
Ob die Garagen gewerbsmäßig vermietet werden oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, darüber entscheidend das Finanzamt nach den entsprechenden Richtlinien. Dies ist dann für die Sozialversicherung bindend. Insofern hat Eumel recht. Mieteinnahmen können auch ein Gewerbe sein und Gewerbeeinkommen darstellen. Es kommt dabei auf die Umstände an. Z.B. Mehrere Garagen nicht am Wohnhaus, vielleicht sogar noch am anderen Ort. Ebenso verhält es sich mit Wohnungen.
Thomas D.am 04.05.2015 | 17:04
Vielen Dank für die Antworten.
Daxxiam 04.05.2015 | 18:56
Aber Einahmen aus Dividendengeschäften bleiben unschädlich egal in welcher Höhe! Wenn jemand 3 Eigentumswohnungen hat und diese vermietet......ist das doch wohl nicht gewerblich wer vor verrentung seine Haupteinkünfte andersweitig also aus abhängigem Arbeitsvehältnis bezogen hat!
Hannaam 04.05.2015 | 19:14
"Eumel" hat doch gar nichts davon erwähnt.
Hannaam 04.05.2015 | 19:24
Also für mich macht es keinen Unterschied, ob ein Rentner mit begrenzten Hinzuverdiensten seine Rente mit Mieteinnahmen oder mit Arbeitseinkommen aufbessert. In beiden Fällen erhöht sich das Einkommen und es ist nicht einzusehen, dass ein Arbeitnehmer gegenüber einem "Mieteinnahmen-Kassierer" benachteiligt wird. Ich kenne jemanden, der ein schuldenfreies Haus geerbt hat und die drei Wohnungen für ca. 1400 Euro monatlich vermietet, ohne dass diese Einnahme auf seine Rente angerechnet wird. Verdient ein EM-Rentner aber mehr als 450 Euro pro Monat mit Arbeit, wird seine Rente sofort gekürzt. Das soll gerecht sein?
W*lfgangam 04.05.2015 | 21:11
Hallo Hanna, soweit es das Gesetz zulässt - ja. Und dafür sind bekanntlich die RentnerInnen am wenigstens verantwortlich - eine zahlenmäßig durchaus beeindruckende 'Maße', aber im Detail selbstzufrieden / unorganisiert / zerstritten ...welche Änderungen erwarten Sie da von einigen wenigen Aktiven, die nicht mal die eigenen Abgeordneten vor Ort finden (hängen momentan auf der Schiene fest ;-)) Gruß w.
Useram 05.05.2015 | 07:56
Offensichtlich. Und was für ein Glück, dass nicht Sie das zu entscheiden haben.
Rentenzombieam 05.05.2015 | 17:33
Das soll gerecht sein?
Hallo Hanna, soweit es das Gesetz zulässt - ja. Gruß w.
Quatsch. In "diesem unserem schönen Lande" gibt es eine Überfülle an Gesetzen und Verordnungen - Recht aber sucht man oftmals vergeblich!
Herz1952am 06.05.2015 | 17:28
Hanna, Eumel und ich meinten beide das gleiche, wobei ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe. Vergessen Sie bitte auch mein "Beispiel", darüber muss sich ein Mitarbeiter des Finanzamtes den Kopf zerbrechen. Das paradoxe ist, dass Mieteinnahmen mitunter keine Mieteinnahmen, sondern Gewerbeeinnahmen sein können. Das Einkommensteuergesetz kennt "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" und "Einkommen aus Gewerbebetrieb", wobei dieser Betrieb Mieteinnahmen und Pachteinnahmen haben kann. Ist doch so klar wie "Kloßbrühe" für den Laien, oder??? Beide Einnahme Arten zählen zum "Steuerpflichtigen Einkommen", ebenso, wie der "Steuerpflichtige Teil der Rente". Ob allerdings ein Rentner Steuern zahlen muss, hängt davon ab, ob das "zu versteuernde Einkommen" den Freibetrag übersteigt. "Einfach" ausgedrückt: Beim Rentner hängt es meistens von der Anzahl der "Klöße" ab, die er zusätzlich zu seinem "Fleisch = Rente" vertilgen kann.
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