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Experten-Antwort

Vermögensanrechnung

von Hans-Peter11.04.2016 | 16:28
1445 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe 10.000 Euro Mieteinnahmen p.a. Wieviel davon würde im Todesfall bei der Witwenrente für meine Frau als Vermögen angerechnet ? (Für mich würde das sog. neue Recht gelten.)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Peter,

soweit bei der Witwenrente für Ihre Frau das sogenannte "neue Recht" anzuwenden ist, sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf diese Rente anzurechnen.

Hierfür ist von dem im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angegebenen (steuerpflichtigen) Betrag auszugehen, etwaige Werbungskosten sind dort bereits abgezogen.

Bei der Anrechnung sind verschiedene Abzüge vorzunehmen. Hier ein überschlägiges Beispiel:

Witwenrente 800 Euro im Monat

monatliche (zu versteuernde) Mieteinnahmen: 1.200 Euro

kein weiteres anrechenbares Einkommen

Von den Mieteinnahmen zieht die Rentenversicherung pauschal 25 Prozent ab: 1200 Euro - 300 Euro = 900 Euro

Davon wird der Freibetrag (West, bei Witwe in alten Bundesländern) abgezogen: 900 Euro - 771,14 Euro = 128,86 Euro Einkünfte über dem Freibetrag

40 Prozent von den Einkünften, welche über dem Freibetrag liegen, sind bei der Witwenrente anzurechnen:

40 Prozent von 128,86 Euro = 51,54 Euro;  

800 Euro - 51,54 Euro = 748,46 Euro

Es verbleiben 748,46 Euro Witwenrente.

Von diesem Betrag wären dann ggf. noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.

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2 Antworten

Schießl Konradam 11.04.2016 | 18:18
Solche Mieteinnahmen kürzen die Witwen/Witwerrente überhaupt nicht. MfG.
****am 12.04.2016 | 07:59
Wenn "Neues Recht" gilt (Heirat ab 2002 oder beide Ehegatten ab 02.01.1962 geboren) gelten Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung als Vermögenseinkommen §21 EStG und werden auf die Witwen/Witwerrente angerechnet.
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