Hallo Hans-Peter,
soweit bei der Witwenrente für Ihre Frau das sogenannte "neue Recht" anzuwenden ist, sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf diese Rente anzurechnen.
Hierfür ist von dem im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angegebenen (steuerpflichtigen) Betrag auszugehen, etwaige Werbungskosten sind dort bereits abgezogen.
Bei der Anrechnung sind verschiedene Abzüge vorzunehmen. Hier ein überschlägiges Beispiel:
Witwenrente 800 Euro im Monat
monatliche (zu versteuernde) Mieteinnahmen: 1.200 Euro
kein weiteres anrechenbares Einkommen
Von den Mieteinnahmen zieht die Rentenversicherung pauschal 25 Prozent ab: 1200 Euro - 300 Euro = 900 Euro
Davon wird der Freibetrag (West, bei Witwe in alten Bundesländern) abgezogen: 900 Euro - 771,14 Euro = 128,86 Euro Einkünfte über dem Freibetrag
40 Prozent von den Einkünften, welche über dem Freibetrag liegen, sind bei der Witwenrente anzurechnen:
40 Prozent von 128,86 Euro = 51,54 Euro;
800 Euro - 51,54 Euro = 748,46 Euro
Es verbleiben 748,46 Euro Witwenrente.
Von diesem Betrag wären dann ggf. noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.