Hallo rolf ,
welche Teile des Lohns unter dem Oberbegriff Arbeitsentgelt fallen, ist in § 14 Sozialgesetzbuchbuch Viertes Buch (SGB IV) festgelegt. Hiernach werden auch vermögenswirksame Leistung als Arbeitsentgelt deklariert. Sie sind somit auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.