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Experten-Antwort

Verschlechterung während Reha - trotzdem voll leistungsfähig

von SuSa06.09.2011 | 13:49
2252 Ansichten
2 Antworten

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Ich war von Mitte Juli bis Mitte August 2011 in einer Psychosomatischen Reha. Zwischen Genehmigug durch die DRV Bund und dem Beginn der Reha lagen nur 2 Wochen, weil lt. Schreiben der Klinik die DRV einen kurzfristigen Reha-Beginn angeordnet hat (!) Es muss also eine hohe Dringlichkeit erkannt worden sein. Während der Reha hat sich mein Zustand verschlechtert und aus ärztlicher Sicht wurde das Reha-Ziel nicht erreicht - so steht es auch im Entlassungsbericht, den ich allerdings erst zu Gesicht bekam, nachdem er meinem Hausarzt vorlag und ich schon längst wieder zuHause war. Trotz dokumentierter Verschlechterung (die auch jetzt noch anhält bzw. sich gesteigert hat) wurde mir eine Leistungsfähigkeit von 6 Std. bis vollschichtig bescheinigt. Ich selber wurde zu meiner eigene Leistungseinschätzung nicht befragt. Mein gesamtes Umfeld, und ich schonmal gar nicht, versteht, warum ich nach einer Verschlechterung voll erwerbsfähig entlassen werde.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2011 | 14:32

Hallo SuSa,

leider können wir Ihnen in diesem Forum nicht konkret weiterhelfen, da es sich um ganz individuelle medizinische Beurteilungen handelt.

Wenn Sie mit dem Entlassungsbericht nicht einverstanden sind, könnten Sie das Gespräch mit den Klinikärzten suchen und die Feststellungen im Bericht hinterfragen.

Es kommt auch darauf an, welches Ziel Sie jetzt verfolgen. Möchten Sie die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente erreichen, können Sie natürlich unabhängig von den Feststellungen des Entlassungsbericht einen Rentenantrag stellen. Dabei sollten Sie dann - möglichst mit Unterstützung Ihrer behandelnden Ärzte - der Darstellung im Reha-Bericht widersprechen, wenn Sie diese für unzutreffend halten. Die medizinische Beurteilung liegt dann letztlich beim Sozialmedizinischen Dienst Ihres RV-Trägers.

1 Antworten

gast05am 06.09.2011 | 14:23
Hallo SuSa, das kann hier niemand beantworten, sondern unterliegt der ärztlichen sozialmedizinischen Einschätzung. Gruß gast05
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