Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo SuSa,
leider können wir Ihnen in diesem Forum nicht konkret weiterhelfen, da es sich um ganz individuelle medizinische Beurteilungen handelt.
Wenn Sie mit dem Entlassungsbericht nicht einverstanden sind, könnten Sie das Gespräch mit den Klinikärzten suchen und die Feststellungen im Bericht hinterfragen.
Es kommt auch darauf an, welches Ziel Sie jetzt verfolgen. Möchten Sie die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente erreichen, können Sie natürlich unabhängig von den Feststellungen des Entlassungsbericht einen Rentenantrag stellen. Dabei sollten Sie dann - möglichst mit Unterstützung Ihrer behandelnden Ärzte - der Darstellung im Reha-Bericht widersprechen, wenn Sie diese für unzutreffend halten. Die medizinische Beurteilung liegt dann letztlich beim Sozialmedizinischen Dienst Ihres RV-Trägers.
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