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Experten-Antwort

Versicherungszeiten in der DDR

von Nele14.05.2018 | 22:33
515 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Freund aus Ungarn hat von 1984 bis 1988 4 Jahre und 3 Monate in der DDR gearbeitet, ist ungarischer Staatsbürger deutscher Minderheit und lebt und arbeitet seit 1988 in Ungarn. Unter welchen Umständen könnte er mit Beitragsnachzahlung o.ä. eine deutsche Rente für diese Zeit bekommen? MFG Nele

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihrer Angaben kann keine eindeutige Auskunft gegeben werden.

Falls die von Ihnen angegebenen Zeiten als Zeiten im Beitrittsgebiets anerkannt sind bzw. anerkannt werden können, weil diese z. B. im Sozialversicherungsausweis der ehemaligen DDR eingetragen sind, handelt es sich um deutsche Versicherungszeiten.

Diese können dann zusammen mit Zeiten in anderen EU- oder Abkommensstaaten für die Wartezeit berücksichtigt werden. In der deutschen Rentenversicherung müssen mindestens 5 Versicherungsjahre vorliegen.

Es kann sich jedoch auch um ungarische Zeiten handeln, falls er von dort entsandt wurde.

Wir empfehlen Ihnen, eine Kontenklärung bei der DRV Mitteldeutschland in Erfurt zu beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Unglaublicham 15.05.2018 | 08:36
Es ist nicht zu fassen und kaum zu glauben, wer alles gerne eine Rente von der Deutschen RV hätte. Und vor allem mit welchen Begründungen und unter welchen Voraussetzungen und selbstverständlich ohne jegliche Vorleistung! Die Leute, die für ihre Rente Beiträge zahlen mußten, können einem nur leid tun
Deutsche Rentenversicherung
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