Aufgrund Ihrer Angaben kann keine eindeutige Auskunft gegeben werden.
Falls die von Ihnen angegebenen Zeiten als Zeiten im Beitrittsgebiets anerkannt sind bzw. anerkannt werden können, weil diese z. B. im Sozialversicherungsausweis der ehemaligen DDR eingetragen sind, handelt es sich um deutsche Versicherungszeiten.
Diese können dann zusammen mit Zeiten in anderen EU- oder Abkommensstaaten für die Wartezeit berücksichtigt werden. In der deutschen Rentenversicherung müssen mindestens 5 Versicherungsjahre vorliegen.
Es kann sich jedoch auch um ungarische Zeiten handeln, falls er von dort entsandt wurde.
Wir empfehlen Ihnen, eine Kontenklärung bei der DRV Mitteldeutschland in Erfurt zu beantragen.